Barrierefreiheit
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Wann muss ich meinen alten Führerschein umtauschen?

Eine Information Ihrer Bürgerpolizistin PHMin Wolf

 

Der Umtausch erfolgt für alle Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Führerscheine, die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, sollen nach dem Jahr ihrer Ausstellung umgetauscht werden.


Alle Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen erst mit Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:
• vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
• 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
• 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
• 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
• 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

 

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
• 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
• 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
• 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
• 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
• 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
• 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
• 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
• 2012 bis 18.1.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

 

Ansprechpartner: Fahrerlaubnisbehörde Mittelsachsen

Straße des Friedens 9a                                       Frauensteiner Str. 43

04720 Döbeln                                                       09599 Freiberg

Tel.: 03731799-1454                                           Tel.: 03731799-1454

 

Ihre Bürgerpolizistin PHMin Wolf

Weitere Informationen

Mehr über