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Köthensdorfer Hauptstraße (K 8250) - Ausbau Ortslage Köthensdorf

Foto: Robert Haslinger

Wie ist der aktuelle Stand zum geplanten Ausbau der Köthensdorfer Hauptstraße in der Ortslage Köthensdorf? 

 

Die Köthensdorfer Hauptstraße K8250 ist eine Kreisstraße, für die der Landkreis Mittelsachsen zuständig und deshalb auch Baulastträger ist. Aktuell plant das Landratsamt den Straßenausbau innerhalb der Ortslage Köthensdorf ab Höhe der Hausnummer 22 bis zum Ende des dicht bebauten Ortskerns, ca. 50 m unterhalb der Hausnummer 88. 

 

Die Zuständigkeit für den Neubau eines Gehweges und für die Straßenbeleuchtung liegt dagegen bei der Gemeinde Taura. Insgesamt wird aber nur eine Straßenbauplanung unter Koordination des Landratsamtes erstellt. 

 

In der Zeit vom 9. Februar bis einschließlich 8. März 2023 lagen die Planunterlagen für das Vorhaben „K 8250 - Ausbau Ortslage Köthensdorf“ im Rathaus Taura zur Einsichtnahme aus. Im Rahmen dieses sogenannten Planfeststellungsverfahrens konnten Einwendungen bis zum 22. März 2023 gegenüber der Landesdirektion erhoben werden. 

 

Die Landesdirektion teilte der Gemeinde auf Nachfrage mit, dass keine Eingangsbestätigungen oder Stellungnahmen zu den eingereichten Einwendungen an die Einwohner verschickt werden. Bei Fragen können Sie sich aber gern an die Landesdirektion Sachsen wenden: 

 

Landesdirektion Sachsen 

Referat 32 | Planfeststellung – Silvio Meier 

Altchemnitzer Straße 41 | 09120 Chemnitz | Postanschrift 09105 Chemnitz 

Tel.: +49 371 532-1328 | Fax: +49 371 532-1929 

| www.lds.sachsen.de 

 

Die im Rahmen des Verfahrens vorgebrachten Einwendungen und Hinweise sowie weitere bisher nicht enthaltene Aspekte führen zu einer Überarbeitung der Planungsunterlagen, einer sogenannten Tektur. In dieser sollen die Hinweise der Anlieger, die Sachverhalte aus den Bauerlaubnissen, ein Entwässerungskonzept sowie die Straßenbeleuchtung ergänzend mit aufgenommen werden. Das Entwässerungskonzept wird bis Jahresende erstellt und mit den verantwortlichen Stellen abgestimmt. Es soll sowohl die Straßenentwässerung als auch die Ableitungen der unmittelbaren Anlieger berücksichtigen. 

 

Bevor die Unterlagen der Tektur durch das Landratsamt an die Landesdirektion zur Auslegung übergeben werden, ist zu dem Thema eine Einwohnerversammlung geplant. In dieser soll der Planungsstand aufgezeigt und Fragen beantwortet werden. Ein Termin wird frühzeitig bekannt gegeben. 

 

Mit Veröffentlichung der Tektur werden die Planungsunterlagen erneut ausgelegt und es besteht wiederum die Möglichkeit Einwendungen vorzubringen. 

 

Aufgrund der bisherigen Einwendungen, der notwendigen Überarbeitung der Planungsunterlagen (Tektur), der erneuten Auslegung und der damit verbundenen Fristen ist davon auszugehen, dass 2024 kein Baubeginn erfolgen kann. Abhängig von weiteren Einwendungen bei der Auslegung der Tektur ist ein Baubeginn wahrscheinlich erst 2026 realistisch.