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Wahlen 2025

Bundestagswahl am 23.02.2025

 

Online-Wahlscheinbeantragung vom 03.02.2025, 08:00 Uhr bis 21.02.2025, 12.00 Uhr möglich: Website der Stadt Burgstädt

 

 

-> Wichtige Information zum verkürzten Briefwahlzeitraum

für Bürgerinnen und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt – Mühlau – Taura


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

wie in den bisherigen Veröffentlichungen zur Bundestagswahl 2025 erläutert, stehen den Wahlberechtigten zwei Möglichkeiten der Stimmabgabe für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zur Verfügung:

  1. Urnenwahl am Wahltag: Die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal am 23. Februar 2025.

  2. Briefwahl: Die Stimmabgabe per Post.

 

Wahlberechtigte, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, bitten wir um Berücksichtigung des verkürzten Briefwahlzeitraums.


Auf Grund der vorgezogenen Neuwahl und den damit verbundenen Fristen wird der Briefwahlzeitraum erheblich verkürzt. Für die Briefwahl stehen im Ergebnis voraussichtlich zwei Wochen zur Verfügung. Mit einem Beginn der Briefwahl ist voraussichtlich zwischen dem 06. und 10. Februar 2025 zu rechnen.

 

Wahlbriefe müssen spätestens am 23. Februar 2025 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingehen. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden und fließen somit nicht ins Wahlergebnis ein.

 

Mit Blick auf den rechtzeitigen Eingang der Briefwahlunterlagen ist es entscheidend, dass Wahlberechtigte frühzeitig ihre Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde beantragen und diese schnellstmöglich ausfüllen und zurücksenden. Zur Vermeidung der Postlaufzeiten kann der Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckten Stelle abgegeben werden.

 

Weitere Informationen zum verkürzten Briefwahlzeitraum finden Sie in der Pressemitteilung Nr. 04/25 der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de).

 

Bitte beachten Sie auch die „Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025“ vom 23.01.2025, welche weitere Informationen zur Erteilung von Wahlscheinen und zur Briefwahl selbst enthält.

 

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes sowie des Hauptamtes persönlich sowie telefonisch gern zur Verfügung.


Stadtverwaltung Burgstädt
handelnd als erfüllende Gemeinde für die Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt – Mühlau – Taura
 


Wichtige Information in Vorbereitung auf die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

für Bürgerinnen und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt – Mühlau – Taura


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wie in der „Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025“ vom 23.01.2025 erläutert, erhalten Sie bis spätestens 02. Februar 2025 Ihre Wahlbenachrichtigung in Form eines Wahlbenachrichtigungsbriefes.

 

Bitte achten Sie vorsorglich darauf, dass

1.    Ihr Postbriefkasten ausreichend und deutlich beschriftet ist
2.    Sie den Wahlbenachrichtigungsbrief nicht versehentlich aussondern und entsorgen.

 

Die Wahlbenachrichtigung kann als Antrag für die auch in diesem Jahr wieder mögliche Form der Briefwahl genutzt werden.

 

Neben der „Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025“ vom 23.01.2025 möchten wir Sie hiermit nochmals auf die Möglichkeiten der Wahlscheinbeantragung hinweisen:

 

In Vorbereitung auf die Bundestagswahl besteht neben der schriftlichen und mündlichen (nicht fernmündlichen) Beantragung in der Stadtverwaltung Burgstädt (Rathaus), Einwohnermeldeamt, Brühl 1, 09217 Burgstädt (Eingang über Rathausinnenhof – nicht barrierefrei) in diesem Jahr auch wieder die Möglichkeit einen Wahlschein online zu beantragen.

 

Sie benötigen dazu einige Angaben aus Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief, welcher Ihnen per Post bis spätestens zum 02.02.2025 zugeht. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung kann der Service zur Online-Wahlscheinbeantragung für die Bundestagswahl am 23.02.2025 in der Zeit vom 03.02.2025, 8.00 Uhr bis zum 21.02.2025, 12.00 Uhr genutzt werden. Der Link zum Online-Wahlscheinantrag wird Ihnen unter www.burgstaedt.de bereitgestellt.

 

Sollte während der Beantragung ein technisches Problem auftreten, dann versuchen Sie die Beantragung einige Minuten später nochmals, da es sich in diesem Fall nur um eine Softwarewartung oder kurzzeitige Störung handeln kann.

 

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes sowie des Hauptamtes persönlich sowie telefonisch gern zur Verfügung.

 

Stadtverwaltung Burgstädt
handelnd als erfüllende Gemeinde für die Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt – Mühlau – Taura