Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung für die Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt–Mühlau–Taura abgeschlossen
Die Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt–Mühlau–Taura hat die Kommunale Wärmeplanung erfolgreich abgeschlossen. Grundlage hierfür bilden das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sowie die Sächsische Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO).
Der Entwurf des Wärmeplans wurde im Zeitraum vom 27.04.2026 bis 27.05.2026 öffentlich ausgelegt und auf den Internetseiten der Stadt Burgstädt sowie den Gemeinden Mühlau und Taura veröffentlicht. Während der Beteiligungsfrist bestand für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie weitere Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben.
Im Rahmen der Beteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der Wärmeplan konnte daher ohne Änderungen fertiggestellt werden.
Der nun vorliegende Abschlussbericht wird gemäß § 4 SächsWPVO dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz angezeigt.
Der finale Wärmeplan steht hier zum Download bereit.

Der Freistaat Sachsen hat im Sommer 2024 die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für alle Kommunen verpflichtend eingeführt.
Die Gemeinde Taura hat frühzeitig auf diese Vorgabe reagiert: Es wurden Fördermittel eingeworben, im September Fachplaner beauftragt und im November ein erstes WerkStadtGespräch durchgeführt. Die kommunale Wärmeplanung wird fristgerecht und entsprechend den Förderbedingungen bis Ende März 2026 vorgelegt.
Ziel und Inhalte der kommunalen Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung dient der Entwicklung eines strategischen Fahrplans für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Zentrale Bestandteile sind:
die Analyse des aktuellen Wärmebedarfs,
die Bewertung vorhandener und potenzieller erneuerbarer Energiequellen,
die Entwicklung von Maßnahmen zur Umsetzung, etwa durch den Ausbau von Wärmenetzen oder durch dezentrale Versorgungslösungen.
Ziel ist eine langfristig sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung sowie die Schaffung von Investitionssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.
Technologische Entwicklungen und heutige Perspektiven
Die historische Umstellung von Holz und Kohle auf Gas basierte weiterhin auf dem Prinzip der Verbrennung. Moderne Technologien wie Wärmepumpen verfolgen hingegen einen anderen Ansatz: Sie entziehen der Umwelt vorhandene Wärme und nutzen diese für die Beheizung von Gebäuden. Die zugrunde liegenden physikalischen Prinzipien sind seit dem 19. Jahrhundert bekannt, ihre breite Anwendung im Gebäudebereich hat jedoch erst in den vergangenen Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen. Im Neubau liegt der Anteil von Wärmepumpen inzwischen bei rund 70 Prozent.
Parallel dazu entwickelt sich die Energieversorgung insgesamt weiter. Neben fossilen Energieträgern gewinnen erneuerbare Quellen wie Sonne, Wind und Wasser zunehmend an Bedeutung. Ergänzt werden sie durch Speichertechnologien, beispielsweise Batteriespeicher, die sowohl mobil als auch stationär eingesetzt werden können.
Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung
Angesichts einer Vielzahl technischer Lösungen, Energieträger und zukünftiger Entwicklungen schafft die kommunale Wärmeplanung Orientierung. Sie soll fundierte Entscheidungen ermöglichen, lokale Potenziale berücksichtigen und eine realistische, wirtschaftlich tragfähige und zukunftssichere Wärmeversorgung für Taura aufzeigen.
Die kommunale Wärmeplanung ist damit ein wichtiges Instrument, um die Wärmeversorgung strategisch, transparent und langfristig auszurichten.

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichung der Kommunalen Wärmeplanung für die Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt-Mühlau-Taura
Die kommunale Wärmeplanung wird auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) in Verbindung mit der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) erstellt. Die Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt-Mühlau-Taura ist als planungsverantwortliche Stelle zur Durchführung dieser Aufgabe verpflichtet.
1. Ziel und Zweck der Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung stellt ein strategisches Instrument zur langfristigen Gestaltung einer klimaneutralen Wärmeversorgung dar. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie der Wärmebedarf im Gemeindegebiet künftig treibhausgasneutral, sicher und wirtschaftlich gedeckt werden kann.
2. Inhalte des Entwurfs
Der vorliegende Entwurf des Abschlussberichtes umfasst insbesondere:
eine Bestandsanalyse des aktuellen Wärmeverbrauchs und der Versorgungsstruktur,
eine Potenzialanalyse erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme,
die Entwicklung eines Zielszenarios für die zukünftige Wärmeversorgung,
die räumliche Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete,
einen Maßnahmenkatalog zur schrittweisen Umsetzung.
3. Veröffentlichung und Beteiligung
Der Abschlussbericht wird öffentlich zugänglich gemacht und kann ab dem 27.04.2026 eingesehen werden:
auf den Internetseiten der Stadt Burgstädt, der Gemeinde Mühlau und der Gemeinde Taura
in Papierform im Rathaus der Stadt Burgstädt (Bauamt, Brühl 1, 09217 Burgstädt)
Im Anschluss an die Veröffentlichung wird eine Frist von 30 Tagen eingeräumt, innerhalb derer Stellungnahmen abgegeben werden können.
4. Weiteres Verfahren
Die innerhalb der Beteiligungsfrist eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und in den Wärmeplan eingearbeitet. Erst nach Abschluss dieser Auswertung wird der Wärmeplan als Abschlussbericht finalisiert. Auf dieser Grundlage erfolgt die Beschlussfassung in den Gemeinderäten.
Der endgültig beschlossene Wärmeplan wird anschließend gemäß § 4 SächsWPVO durch die Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt-Mühlau-Taura als planungsverantwortliche Stelle dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz angezeigt.
5. Rechtlicher Hinweis
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für einzelne Grundstückseigentümer. Sie bildet jedoch die Grundlage für zukünftige Entscheidungen und Maßnahmen der Wärmeversorgung.
6. Hinweis zur Fortschreibung
Die kommunale Wärmeplanung ist regelmäßig fortzuschreiben und an aktuelle Entwicklungen anzupassen.
Burgstädt, den 16.04.2026
Lars Naumann
Bürgermeister

