Barrierefreiheit
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Vorlagen zur Anmeldung von Veranstaltungen

Im Freistaat Sachsen besteht für die Durchführung von Veranstaltungen – im Gegensatz zu Versammlungen – keine allgemeine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht. Dennoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob und welche fachbehördlichen Maßnahmen (z. B. Anzeigen, Erlaubnisse, Genehmigungen, Abnahmen) erforderlich sind.

 

Bitte melden Sie Ihre Veranstaltung möglichst acht Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn an!


Fördermöglichkeiten für Vereine und Projekte finden Sie hier