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Ortsteilzentrum Köthensdorf

Standort Köthensdorf, Schulstraße 3

in der Gemarkung  Köthensdorf-Reitzenhain,  u.a. Flurstücke 411/1; 420/1; 155 (Teilstück der Gemarkung Köthensdorf)

 

Aufgabenstellung Masterplanung

 

Der Standort ist durch die Gemengelage aus Schule, Kindertagesstätte, Feuerwehr, Friedhof und einem Spielplatz funktionell bestimmt und bildet in dieser Konzentration das urbane Zentrum des Ortsteils.

Derzeit werden die baulich-räumlichen und funktionellen Bedarfe der jeweiligen Einrichtungen im Bestand nicht zufriedenstellend bedient. Gleichwohl soll der Standort unter Beibehaltung der Nutzungsmischung erhalten und baulich-räumlich geordnet kontinuierlich weiterentwickelt werden.

 

Die dafür erforderlichen Schritte sollen in einem Masterplan aufgelistet und beschrieben werden.

 

Dazu sollen in diesem Dokument

  1. für den Standort ein Leitbild beschrieben und begründet,
  2. Strategien der Standortentwicklung hergeleitet und darin
  3. Inhalt, Zielsetzung, Aufwand (Maßnahmenkatalog), Rang und Reihenfolge der Erledigung der für die Umsetzung erforderlichen Einzelmaßnahmen (Verfahrenskatalog) beschrieben

werden.

 

Dazu sind:

  • die Nutzungen und ihre funktionellen, räumlichen Anforderungen in der jeweiligen Gesamtheit (tages-, wochen- und jahreszeitlich differenziert, baulich, bezogen auf die Erschließung, Freiflächen, Immissionen ….) von den Bedarfsträgern1 zu erfassen und einheitlich darzustellen (Analyse) und
  • untereinander in den maßgeblichen Anwendungsszenarien abzugleichen (Gesamtkonzept).
  • Für diese sind unter Berücksichtigung zulässige Synergien die Strukturen2 Einzellösungen zu entwickeln (Detailierung der Konzeption) und
  • die Maßnahmen zur öffentlich-rechtlichen, haushalterischen und tatsächlichen baulichen Umsetzung auf der Zeitachse einzuordnen (Rezeption).
  • Prozessrisiken sind zu ermitteln, Strategien zur Vermeidung bzw. alternativen Umsetzung darzustellen und Wege zur Finanzierung (Fördermittel) aufzuzeigen. (Detailierung der Rezeption)

 

 

Langen

BauAL

 

 

1 aktive Zuarbeiten der Verwaltungen / Bedarfsträger erforderlich

2 Die Strukturen sollen auf Volumen der Baukörper und Flächenausweisung für Freiflächen und Erschließung beschränkt bleiben.

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