Raschel, raschel – Anwohnerpflichten für Straßenränder und Gehwege vor dem eigenen Grundstück
Der Herbst hat Einzug gehalten mit kräftigem Wind, fallenden Temperaturen und bunten Blättern. Gärten werden winterfest gemacht. Bitte vergessen Sie beim Laubberäumen nicht die an Ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Straßen und Gehwege!
Als Anlieger sind Sie laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet, diese Bereiche sauber zu halten. Die Reinigungspflicht erstreckt sich dabei vor allem auf das Beseitigen von Fremdkörpern wie Ästen, Laub, Gras, Unkraut und allgemeinen Verunreinigungen. Dies dient nicht zuletzt auch der Sicherheit von Fußgängern.
Genaue Einzelheiten finden Sie in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Taura auf unserer Website unter www.gemeinde-taura.de/ortsrecht. Hier können Sie alles Wichtige zu Ihren Anliegerpflichten nachlesen.
Übrigens gilt die Reinigungspflicht das ganze Jahr lang, bei Schnee wird daraus eine Schneeräumpflicht.
Wir danken allen, die mithelfen, unseren Ort sauber und sicher zu halten.
Ihre Gemeindeverwaltung

