Informationen zum Winterdienst
Der Winter steht vor der Tür, und damit beginnt auch wieder die Zeit von Schnee, Eis und glatten Wegen. Damit alle Bürgerinnen und Bürger sicher durch die kalte Jahreszeit kommen, arbeiten Gemeinde, Straßenmeisterei und Anlieger gemeinsam daran, Taura verkehrssicher zu halten. Die wichtigsten Informationen zum Winterdienst haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Anliegerpflichten
Die Pflichten der Anlieger sind in der Straßenreinigungssatzung klar geregelt. Gehwege vor den eigenen Grundstücken müssen in einer Breite von mindestens 1,50 Metern geräumt und bei Glätte mit Sand oder Splitt bestreut werden. Salz soll nur an besonders gefährlichen Stellen zum Einsatz kommen. Auch Zugänge zu Grundstücken, zur Fahrbahn sowie zu Bushaltestellen sind freizuhalten. Der Schnee ist so zu lagern, dass er weder Verkehr noch Fußgänger behindert; Eisflächen müssen entfernt werden. Die Räumzeiten liegen werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 9:00 und 20:00 Uhr. Bei Schneefall gilt: Bitte unverzüglich tätig werden. Wer den Winterdienst nicht selbst ausführen kann, darf ihn an Dritte übertragen.
Gemeinde-, Kreis- und Staatsstraßen
Der Bauhof der Gemeinde Taura übernimmt den Winterdienst auf den Gemeindestraßen. Dabei wird nach einem festgelegten Räum- und Streuplan gearbeitet. Die Straßen sind in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt: In Stufe A werden die wichtigsten und verkehrsbedeutendsten Straßen sowie gefährliche Streckenabschnitte zuerst geräumt. Danach folgen Straßen der Stufe B mit mittlerer Bedeutung, bevor schließlich die wenig befahrenen Wege der Stufe C an der Reihe sind. Die aktuelle Einordnung der Gemeindestraßen finden Sie hier.
Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht alle Bereiche gleichzeitig bearbeitet werden können.
Die Staats- und Kreisstraßen im Gemeindegebiet werden wie bisher durch die Straßenmeisterei Mühlau betreut. Hierzu zählen die K8208 (Köthensdorfer Straße in Taura, Wittgensdorfer Straße in Köthensdorf), K8254 (Hauptstraße in Taura), K8250 (Köthensdorfer Hauptstraße), S240 (Schweizerthaler Straße in Taura) und S241 (Mittweidaer Straße in Taura).
Gute Vorbereitung und gegenseitige Rücksichtnahme
Häufig wird gefragt, warum nicht überall sofort geräumt wird. Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und vor allem an gefährlichen und stark befahrenen Stellen für Sicherheit zu sorgen. Ansonsten gilt für alle Verkehrsteilnehmer die Pflicht, sich den winterlichen Bedingungen anzupassen – mit vorsichtiger Fahrweise, geeignetem Schuhwerk und wintertauglicher Fahrzeugausrüstung.
Damit der Winterdienst reibungslos funktioniert, benötigt die Gemeinde auch Ihre Unterstützung. Bitte parken Sie so, dass Räumfahrzeuge problemlos passieren können. Schneewälle an Einfahrten lassen sich technisch kaum vermeiden; sie dürfen jedoch nicht wieder auf die Straße zurückgeschoben werden. Auch Zugänge und Zufahrten sollten freigehalten werden – nicht zuletzt für Müllabfuhr, Lieferdienste und Rettungsfahrzeuge.
Auch privat lohnt es sich, rechtzeitig vorbereitet zu sein. Winterreifen, Frostschutz, Eiskratzer, Schlossspray, Schneeschieber, Besen und Splitt gehören zur Grundausstattung. Feste Schuhe mit Profil sowie warme Kleidung erleichtern den persönlichen Räumdienst vor der Haustür.
Bei Fragen und Hinweisen stehen Ihnen wie gewohnt das Bauamt für Belange des Winterdienstes und das Ordnungsamt für Aufgaben der Gefahrenabwehr zur Verfügung. Außerhalb der Dienstzeiten übernehmen Polizei und Rettungsdienste die Erstbewertung dringender Meldungen. Eingehende Hinweise aus der Bürgerschaft werden gesammelt, geprüft und je nach Dringlichkeit unverzüglich oder planmäßig bearbeitet.
Mit guter Vorbereitung, Gelassenheit und gegenseitiger Rücksichtnahme kommen wir auch in diesem Jahr wieder gemeinsam gut durch den Winter. Die Gemeinde Taura bedankt sich herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Beitrag leisten.

