Neue Hundesteuersatzung der Gemeinde Taura tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft
Der Gemeinderat der Gemeinde Taura hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2025 eine neue Hundesteuersatzung beschlossen. Damit wird die bisherige Satzung aus dem Jahr 2016 abgelöst und an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Die Überarbeitung war notwendig, da Satzungen in regelmäßigen Abständen überprüft und aktualisiert werden müssen. Zudem ist die Hundesteuersatzung Bestandteil der freiwilligen Haushaltskonsolidierung und trägt dazu bei, zusätzliche Einnahmen für die Gemeinde zu erzielen. Auch wenn über die Höhe der Hundesteuer unterschiedliche Meinungen bestehen, stellt sie ein bewährtes kommunales Instrument dar, um die Hundehaltung im Gemeindegebiet in geordneten Bahnen zu lenken.
Warum eine Hundesteuer?
Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe, die seit vielen Jahrzehnten in Deutschland erhoben wird. Sie dient nicht nur der Einnahmeerzielung, sondern auch der Förderung verantwortungsbewusster Hundehaltung. Wer einen Hund hält, beteiligt sich damit an den Kosten, die der Gemeinde zum Beispiel durch die Reinigung öffentlicher Flächen oder den Unterhalt von Hundetoiletten entstehen.
Die neuen Steuersätze ab dem 01.01.2026 sind:
o für den ersten Hund: 60,00 € jährlich
o für den zweiten Hund: 120,00 € jährlich
o für jeden weiteren Hund: 140,00 € jährlich
o für gefährliche Hunde (nach § 2 Abs. 3): 500,00 € jährlich, je Hund
o für jeden Zwinger (Zwingersteuer): 180,00 €
Im Gemeinderat wurde das Thema ausführlich und sachlich diskutiert – nicht zuletzt, weil auch zahlreiche Hundehalter im Gremium vertreten sind. Das Ergebnis ist eine ausgewogene und rechtssichere Neufassung der Hundesteuersatzung, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Die vollständige Satzung kann auf der Internetseite der Gemeinde Taura unter www.gemeinde-taura.de/ortsrecht eingesehen werden.
Bitte warten Sie mit Zahlungen auf Ihren neuen Bescheid!
Aufgrund der ab 01. Januar 2026 geltenden neuen Hundesteuersatzung kommt es zu Änderungen Ihrer bisherigen Hundesteuerzahlungen. Neben geänderten Beträgen wurde die Fälligkeit auf den 15.05. des Jahres verlegt.
Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut einen Dauerauftrag zur Zahlung der Hundesteuer erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte zunächst bzw. warten Sie mit Überweisungen, bis Ihnen ein neuer Hundesteuerbescheid zugeht! Sofern für Ihren Hund eine Steuer für 2026 festzusetzen ist, wird Ihnen in jedem Fall ein neuer Bescheid zugesandt. Dieser bildet dann die Grundlage für weitere Zahlungen.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun! Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
Bei Fragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen der Kämmerei Burgstädt gern zur Verfügung.

