Garagenstandorte in der Gemeinde Taura
Mit der deutschen Wiedervereinigung wurden viele rechtliche Regelungen der DDR nach und nach an das bundesdeutsche Recht angepasst. Eine Besonderheit betraf auch das Thema „Garagen“, die auf staatlichem Boden errichtet wurden: Damals konnte man Eigentum an der Garage erwerben, auch wenn das Grundstück selbst im Eigentum der öffentlichen Hand – also z. B. einer Gemeinde – blieb.
Solche Regelungen gibt es im heutigen bundesdeutschen Recht nicht. Um diese alten Eigentumsverhältnisse trotzdem vorübergehend zu erhalten, wurde 1995 das sogenannte Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) eingeführt. Zum 31.12.2022 liefen die letzten Sonderregelungen aus.
Was bedeutet das für die Garagen in Taura?
Die Gemeinde Taura ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke, auf denen solche Garagen stehen. Betroffen sind insbesondere folgende Standorte:
• Vater-Jahn-Straße (31 Garagen)
• Arthur-Beil-Straße (27 Garagen)
• Köthensdorfer Hauptstraße (5 Garagen)
• Mittweidaer Straße (2 Garagen)
Seit dem Wegfall der letzten gesetzlichen Sonderregelungen können Garagen nicht mehr ohne Zustimmung der Gemeinde verkauft werden. Diese Zustimmung wird nicht mehr erteilt, da die rechtliche Grundlage dafür fehlt.
Bisherige Entscheidungen des Gemeinderates
Um die Situation rechtlich zu ordnen, hat der Gemeinderat am 27.05.2024 beschlossen, die Garagenstandorte im Eigentum der Gemeinde zu belassen und künftig in Form von Mietverhältnissen zu organisieren. Mit der Verwaltung wurde die Kommunale Wohnungsverwaltung Burgstädt/Sachsen GmbH (KWV) beauftragt.
Die bestehenden Nutzungsverträge wurden weitestgehend zum 31.12.2024 gekündigt. Stattdessen wurden allen bisherigen Nutzerinnen und Nutzern neue rechtskonforme Mietverträge angeboten. Die Miete ist aktuell mit 50,00 € brutto pro Garage und Monat kalkuliert.
Weitere Strategie und Perspektiven
Die Gemeinde verfolgt das Ziel, die Garagenstandorte weiterhin geordnet und transparent zu verwalten. Die daraus entstehenden Mieteinnahmen werden nicht nur die laufenden Bewirtschaftungskosten decken, sondern sollen gezielt in die Instandhaltung und Instandsetzung der Garagen fließen. Damit wird eine langfristige, nachhaltige Nutzung der Standorte möglich.
Rückblick auf die Bürgerinformation
Am 21.10.2024 fand zu der Thematik eine Informationsveranstaltung für die Garagennutzer statt. Die Verwaltung, der Bürgermeister und Vertreter der KWV informierten umfassend über die neue Rechtslage, das weitere Vorgehen sowie die Umstellung auf Mietverträge. Die Veranstaltung bot auch Raum für Fragen und persönliche Gespräche.
Ausblick – Vorschläge für die Gemeinderatssitzung am 30.06.2025
In der nächsten Gemeinderatssitzung am 30.06.2025 wird das Gremium wiederum über das weitere Vorgehen in Bezug auf die einzelnen Garagenstandorte beraten. Die Verwaltung schlägt folgende Vorgehensweise vor:
1. Garagenstandort „Mittweidaer Straße“
Für diesen kleinen Standort wird empfohlen, die beiden Garagen sowie eine angrenzende Teilfläche zu verkaufen. Ziel ist es, diesen Bereich künftig nicht mehr kommunal zu bewirtschaften.
2. Garagenstandort „Vater-Jahn-Straße“
Hier soll der gesamte Garagenkomplex im Eigentum der Gemeinde bleiben, vermietet und weiterhin durch die KWV verwaltet werden. Zusätzlich wird geprüft, ob einzelne kleinere Teilflächen, die aktuell verpachtet sind, veräußert werden können.
3. Garagenstandort „Arthur-Beil-Straße“
Auch dieser Standort soll im Gemeindeeigentum bleiben. Die Garagen werden vermietet und aktiv bewirtschaftet. Ein alter, nicht mehr nutzbarer Gebäudeteil „Querriegel“ soll abgerissen und das Gelände an dieser Stelle eingezäunt werden.
4. Garagenstandort „Köthensdorfer Hauptstraße“
Die fünf bereits vermieteten Garagen sollen weiterhin in kommunaler Hand bleiben. Eine dahinterliegende Teilfläche, die nicht für den Garagenbetrieb benötigt wird, soll verkauft werden.