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Saubere Gemeinde – Verantwortung der Hundehalter gefragt

In den letzten Wochen mehren sich in unserer Gemeinde die Beschwerden über Hundekot auf Gehwegen, Spielplätzen und Grünflächen.

 
Deshalb erinnern wir alle Hundehalter eindringlich: Die Beseitigung von Hundekot ist gesetzlich verpflichtend! Wer dem nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld. Die aktuelle Polizeiverordnung der Stadt Burgstädt – auch für die Gemeinden Mühlau und Taura gültig – schreibt vor, dass Tierhalter geeignete Mittel zur Beseitigung von Verunreinigungen mitführen müssen.


Trotz klarer Vorschriften ist die Realität ernüchternd: Immer wieder wird Hundekot achtlos liegengelassen – sehr zum Ärger der Anwohnerinnen und Anwohner, die mit den Folgen leben oder diese im Rahmen ihrer Straßenreinigungspflicht selbst beseitigen müssen. Auch die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs sind zunehmend mit der Beseitigung beschäftigt.


Im gesamten Gemeindegebiet stehen Müllbehälter und Hundetoiletten zur Verfügung – bitte nutzen Sie diese konsequent!


Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein aller Hundehalter: Entsorgen Sie die Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß. Nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme und aktivem Mitwirken können wir unsere Gemeinde sauber, lebenswert und attraktiv erhalten.
 

Die vollständige Polizeiverordnung finden Sie online unter:
www.gemeinde-taura.de/rechtsgrundlagen/satzungen.html
 

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