Der Kirchsteig in Köthensdorf – Ein Weg für Fußgänger und Radfahrer
Immer wieder erreichen die Gemeindeverwaltung Anfragen zu einem besonderen Thema: Darf der sogenannte Kirchsteig, der entlang des Friedhofs in Köthensdorf verläuft, von motorisierten Fahrzeugen befahren werden? Diese Frage ist eindeutig zu beantworten: Nein, das ist nicht erlaubt!
Trotz der klaren Verkehrsregelung wird der Weg offenbar immer wieder als Abkürzung genutzt, insbesondere von Kraftfahrzeugen. Dies führt zu berechtigtem Unmut unter Anwohnern und Passanten, die sich über die Missachtung der Regelungen beschweren und verstärkte Kontrollen fordern.
Der Kirchsteig ist ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Lediglich landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen ihn in begrenztem Umfang nutzen. Dies hat mehrere Gründe:
Der Zustand des Weges | Die Beschaffenheit des Kirchsteigs ist nicht für eine dauerhafte Nutzung durch Kraftfahrzeuge ausgelegt. Eine verstärkte Belastung könnte ihn stark beschädigen.
Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer | Motorisierte Fahrzeuge stellen ein erhebliches Risiko für Fußgänger und Radfahrer dar. Gerade auf schmalen Wegen kann es schnell zu gefährlichen Situationen kommen.
Die Verkehrsregelung | Die bestehende Beschilderung (Verkehrszeichen 260, Zusatzschild 1026-36) macht eindeutig klar, dass motorisierte Fahrzeuge nicht gestattet sind.
Was bedeuten die Verkehrsschilder?
Laut StVO bedeutet das Schild 260 „Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“.
Daraus geht klar hervor, dass mit den genannten Fahrzeugen die Straße nicht befahren werden darf. Ein explizites Parkverbot drückt das Schild zwar nicht aus. Allerdings müsste man die Straße erst befahren, bevor man dort parken kann und das ist nicht gestattet.
Ausnahmen vom Verbot können durch Zusatzzeichen geregelt werden. Im Fall des Kirchsteigs ist durch das Zeichen 1026-36 „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ eindeutig definiert, dass die Zugangsbeschränkungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht zutreffen.
Ich appelliere daher an alle Verkehrsteilnehmer, sich an die geltenden Vorschriften zu halten und Rücksicht auf andere zu nehmen. Nur so kann der Kirchsteig als sicherer und angenehmer Weg für Spaziergänger und Radfahrer erhalten bleiben.
Ihr Bürgermeister
Robert Haslinger

