Vorlagen zur Anmeldung von Veranstaltungen
Im Freistaat Sachsen besteht für die Durchführung von Veranstaltungen – im Gegensatz zu Versammlungen – keine allgemeine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht. Dennoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob und welche fachbehördlichen Maßnahmen (z. B. Anzeigen, Erlaubnisse, Genehmigungen, Abnahmen) erforderlich sind.
Bitte melden Sie Ihre Veranstaltung möglichst acht Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn an!
Antrag zur Durchführung einer Veranstaltung mit Sicherheitskonzept - Link zum Formularservice der Stadtverwaltung Burgstädt
Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass - Link zum Formularservice der Stadtverwaltung Burgstädt
Lageplan (Beispiel)
Fördermöglichkeiten für Vereine und Projekte finden Sie hier

