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Reparaturbonus Sachsen und wohin mit kaputten Elektrogeräten?

Reparaturbonus Sachsen

 

Als zweites Bundesland führte Sachsen im November 2023 den staatlichen Zuschuss von Reparaturen für Elektro- und Elektronikaltgeräten ein. Durch die Inanspruchnahme des Reparaturbonus kann die Lebensdauer Ihrer Geräte verlängert und Geld eingespart werden, da Reparaturen oft günstiger sind als der Kauf neuer Geräte. Durch die Weiterverwendung von Elektronikaltgeräten werden unter anderem Edelmetalle, wie Gold, Silber, Kupfer und andere seltene Erden geschont. Ab einem Rechnungsbetrag von 75,00 € bekommen die Verbraucher mit Hauptwohnsitz in Sachsen die Hälfte der Reparaturkosten erstattet. Je Kalenderjahr werden bis zu zwei Reparaturen gefördert. Eine maximale Vergütung von 200,00 € pro Reparatur wird unterstützt.

 

Was müssen Sie beachten?

  • Achten Sie darauf, dass das Reparaturunternehmen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) registriert ist. Ansonsten wird der Ihnen zustehende Bonus nicht vergütet. Die teilnehmenden Reparaturbetriebe finden Sie unter www.sab.sachsen.de.

  • Anträge sind ausschließlich online bei der SAB zu stellen.

  • Bitte stellen Sie den Antrag nach der erfolgten Reparatur und deren Bezahlung.

  • Die Rechnung darf nicht älter als drei Monate sein.

Beteiligen Sie sich an dieser nachhaltigen Initiative und tragen Sie aktiv zur Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit bei!


Wohin mit kaputten Elektrogeräten?

 

Kommt Ihnen die Frage bekannt vor? Um die Recyclingquote des Elektroschrotts zu verbessern, gibt es seit dem 01. Juli 2022 ein novelliertes Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Seltene Edelmetalle, wie Gold, Silber, Kupfer oder Platin welche meist in Handys, TV - Geräten, Waschmaschinen, etc. vorhanden sind, können durch die richtige Entsorgung recycelt werden. Gemäß diesem Gesetz besteht eine verbindliche Rückgabepflicht für sämtliche Elektronikaltgeräte.

 

Nur weil der Fernseher kaputt ist, bedeutet es nicht gleich, dass er entsorgt werden muss. Im November 2023 führte Sachsen als zweites Bundesland den staatlichen Zuschuss von Reparaturen für Elektro- und Elektronikaltgeräte ein. Ab einem Rechnungsbetrag von 75,00 € (brutto) bekommen die Verbraucher mit Hauptwohnsitz in Sachsen die Hälfte der Reparatur erstattet.

 

Nicht mehr zu reparierende Geräte können kostenfrei auf allen zehn Wertstoffhöfen im Landkreis Mittelsachsen abgegeben werden. Elektrokleingeräte können beim Wocheneinkauf in den meisten Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten zurückgegeben werden. Mehr dazu auf unserer Internetseite unter www.ekm-mittelsachsen.de oder im Abfallkalender 2024 auf der Seite 23.

 

Das kann abgegeben werden:

  • Haushaltsgeräte

  • IT- und Telekommunikationsgeräte

  • Unterhaltungselektronik

  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und Natriumdampflampen (Wohnraumleuchten / Lampen und Glühlampen bitte durch den Restabfallbehälter entsorgen.)

  • Elektrische und elektronische Werkzeuge

  • Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte

  • Medizinische Geräte

  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente

  • Automatische Ausgabegeräte

ACHTUNG! Elektronikaltgeräte auf keinen Fall in den Restabfallbehälter werfen, da diese wertvolle und teils auch giftige Stoffe (z. B. Quecksilber, Cadmium, Blei, Arsen, etc.) enthalten.