Geflügelpest: Ratschläge des Veterinäramtes
Neue Regeln für Geflügelausstellungen
(Newsfeed des Landratsamtes Mittelsachsen vom 12.11.2025)
Es dürfen nur Vögel teilnehmen,
die aus Beständen stammen, die in den vergangenen 21 Tagen an keinen anderen Ausstellungen teilgenommen haben
und innerhalb von 21 Tagen vor der Einlieferung kein Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten aus einem anderen Bestand aufgenommen wurden.
Die Regeln gelten nicht für Tauben.
Ein entsprechendes Merkblatt wurde auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Mittelsachsen appelliert erneut an alle Geflügelhalterinnen und -halter die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen zu kontrollieren und jegliche Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Jede Geflügelhalterin und jeder Geflügelhalter sollte auf die Einhaltung der seuchenhygienischen Maßnahmen achten:
Tiere nur an Stellen füttern, die für Wildvögel nicht zugänglich sind
Tiere nicht mit Oberflächenwasser tränken, zu dem Wildvögel Zugang haben
Futter und Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
Der beste Schutz ist die Unterbringung der Tiere in einem geschlossenen Stall beziehungsweise einer für Wildvögel unzugänglichen Voliere.
Treten in Hausgeflügelbeständen innerhalb von 24 Stunden Verluste von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei von Hundert der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat die Tierhalterin oder der Tierhalter unverzüglich durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin das Vorliegen einer Infektion mit dem aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen.
Abschließend weist das LÜVA daraufhin, dass alle Geflügelbestände dem LÜVA zu melden sind. Gemäß dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz sind Halterinnen und Halter von Geflügel außerdem verpflichtet, sich bei der Sächsischen Tierseuchenkasse anzumelden.
Allgemeine Hinweise für Geflügelhalter
(Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen vom 29.10.2025)
Deutschlandweit steigt die Zahl der Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest). Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt die Risiken für einen Eintrag in Geflügelbestände deutschlandweit als „hoch“ ein. „In Mittelsachsen gibt es aktuell keinen bekannten Fall“, so Dr. Markus Richter, Leiter des Referats Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (Lüva) im Landratsamt Mittelsachsen.
Das LÜVA hat die Ausbreitung der Geflügelpest im Blick und steht mit Geflügelzüchtern und -haltern – davon gibt es im Landkreis insgesamt 5833 – im Austausch. „Unser Rat: Tier sollten in die Ställe gebracht und dort auch gefüttert sowie getränkt werden“, so Dr. Richter. Zudem empfiehlt er, schlachtreife Tiere gegebenenfalls vorzeitig zu schlachten. Natürliche und künstlich angelegte Wasserflächen sollten gemieden werden. „Sollte es trotz der Einhaltung der gebotenen strengen Hygienemaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu erhöhten Verlusten kommen, ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuziehen“, erklärt er. Auf der Internetseite des Landkreises sind unter dem Stichwort „Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz" weiterführende Information für Geflügelhalter eingestellt.
Ausstellungen, Schauen und Märkten sind aktuell in Mittelsachsen noch möglich. „Doch gerade bei solchen Veranstaltungen gilt erhöhte Wachsamkeit. Die veterinärrechtlichen Bedingungen sind genau einzuhalten“, so Dr. Richter.
Abschließend weist das LÜVA darauf hin, dass alle Geflügelbestände zu melden sind. Gemäß dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz sind Halterinnen und Halter von Geflügel außerdem verpflichtet, sich bei der Sächsischen Tierseuchenkasse anzumelden. Jäger werden darüber hinaus gebeten, bei gesund geschossenen Wasservögeln Tupferproben zur HPAI-Untersuchung durch das LÜVA durchführen zu lassen.

