Köthensdorfer Hauptstraße (K 8250) - Ausbau Ortslage Köthensdorf
November 2026
Landesdirektion Sachsen
Bekanntmachung über den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „K 8250 - Ausbau Ortslage Köthensdorf“ (Gz.: 32-0522/1356)
- Anhörungsverfahren -
1. Der Erörterungstermin ist von der Landesdirektion Sachsen anberaumt worden für den
4. November 2026 ab 10:00 Uhr, Bürgersaal, Köthensdorfer Straße 2 A in 09249 Taura
5. November 2026 ab 10:00 Uhr, Bürgersaal, Köthensdorfer Straße 2 A in 09249 Taura
Für den Erörterungstermin ist folgender Ablauf vorgesehen:
4. November 2026, Einlass ab 09:30 Uhr: ab 10.00 Uhr werden die privaten Belange (Privateinwender) erörtert. Anschließend wird das Vorhaben mit den anerkannten Naturschutzverbänden sowie den Trägern öffentlicher Belange erörtert. Bei Bedarf wird die Erörterung am 5. November 2026 fortgesetzt. Ob ein solcher Bedarf vorliegt, wird am Ende des Verhandlungstages (spätestens 18.00 Uhr) durch die Landesdirektion Sachsen entschieden und bekannt gegeben.
5. November 2026, Einlass ab 09:30 Uhr: ab 10:00 Uhr wird die Erörterung vom 4. November 2026 ggf. fortgesetzt. Hat sich am 4. November kein weiterer Erörterungsbedarf ergeben, entfällt der Termin am 5. November.
2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
3. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedermann, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen sowie Stellungnahmen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
Sofern eine Teilnahme am Erörterungstermin nicht erfolgt, gelten die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen als aufrecht erhalten und werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt.
4. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
April 2025
Auslegung der überarbeiteten Planunterlagen (1. Tektur)
Die Planunterlagen der 1. Tektur liegen in der Zeit vom 28. April 2025 bis einschließlich 27. Mai 2025 in der Gemeindeverwaltung Taura, Köthensdorfer Straße 1 in 09249 Taura, im Sekretariat (Erdgeschoss, Zimmer 004) während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus:
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Zudem ist der Plan während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik [Infrastruktur] einsehbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.
Darüber hinaus sind die entscheidungserheblichen Unterlagen gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz, auf Antrag zugänglich.
Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 10. Juni 2025, bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz sowie bei der Gemeindeverwaltung Taura Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben bzw. sich äußern. Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter der E-Mail-Adresse erhoben werden.
März 2025
Die Köthensdorfer Hauptstraße (K 8250) ist eine Kreisstraße, für deren Instandhaltung und Ausbau der Landkreis Mittelsachsen als Baulastträger verantwortlich ist. Derzeit plant das Landratsamt den Straßenausbau innerhalb der Ortslage Köthensdorf – beginnend ab Hausnummer 22 bis etwa 50 Meter unterhalb der Hausnummer 88.
Während der Landkreis für den Straßenausbau zuständig ist, obliegt die Errichtung eines neuen Gehweges sowie die Installation der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Taura. Parallel dazu wird der Abwasserzweckverband „Chemnitz/Zwickauer Mulde“ im gesamten Bauabschnitt eine Erneuerung der Oberflächenentwässerung durchführen. Die Gesamtkoordination des Straßenbauprojekts liegt jedoch beim Landratsamt Mittelsachsen.
Im Zeitraum vom 9. Februar bis einschließlich 8. März 2023 wurden die Planunterlagen für das Vorhaben „K 8250 – Ausbau Ortslage Köthensdorf“ öffentlich ausgelegt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bestand bis zum 22. März 2023 die Möglichkeit, Einwendungen bei der Landesdirektion einzureichen. Auf Nachfrage teilte die Landesdirektion mit, dass keine Eingangsbestätigungen oder Stellungnahmen zu den eingereichten Einwendungen an die betroffenen Einwohner verschickt werden.
Die im Verfahren vorgebrachten Einwendungen sowie weitere relevante Aspekte führten zu einer Überarbeitung der Planungsunterlagen – einer sogenannten Tektur. Diese berücksichtigt nun zusätzlich die Hinweise der Anwohner, Sachverhalte aus den Bauerlaubnissen, ein Entwässerungskonzept sowie die Straßenbeleuchtung. Die überarbeiteten Unterlagen wurden kürzlich der Landesdirektion übergeben, die nun deren Prüfung und Veröffentlichung vornimmt. Anschließend wird erneut die Möglichkeit bestehen, Einwendungen einzureichen.
Der Zeitpunkt für die erneute öffentliche Auslegung der Unterlagen ist derzeit noch nicht bekannt. Sobald dieser feststeht, wird die Gemeinde über die üblichen Kanäle darüber informieren.
Nach aktueller Einschätzung ist mit einem Baubeginn frühestens im Jahr 2026 zu rechnen.
2023
Wie ist der aktuelle Stand zum geplanten Ausbau der Köthensdorfer Hauptstraße in der Ortslage Köthensdorf?
Die Köthensdorfer Hauptstraße K8250 ist eine Kreisstraße, für die der Landkreis Mittelsachsen zuständig und deshalb auch Baulastträger ist. Aktuell plant das Landratsamt den Straßenausbau innerhalb der Ortslage Köthensdorf ab Höhe der Hausnummer 22 bis zum Ende des dicht bebauten Ortskerns, ca. 50 m unterhalb der Hausnummer 88.
Die Zuständigkeit für den Neubau eines Gehweges und für die Straßenbeleuchtung liegt dagegen bei der Gemeinde Taura. Insgesamt wird aber nur eine Straßenbauplanung unter Koordination des Landratsamtes erstellt.
In der Zeit vom 9. Februar bis einschließlich 8. März 2023 lagen die Planunterlagen für das Vorhaben „K 8250 - Ausbau Ortslage Köthensdorf“ im Rathaus Taura zur Einsichtnahme aus. Im Rahmen dieses sogenannten Planfeststellungsverfahrens konnten Einwendungen bis zum 22. März 2023 gegenüber der Landesdirektion erhoben werden.
Die Landesdirektion teilte der Gemeinde auf Nachfrage mit, dass keine Eingangsbestätigungen oder Stellungnahmen zu den eingereichten Einwendungen an die Einwohner verschickt werden. Bei Fragen können Sie sich aber gern an die Landesdirektion Sachsen wenden:
Landesdirektion Sachsen
Referat 32 | Planfeststellung – Silvio Meier
Altchemnitzer Straße 41 | 09120 Chemnitz | Postanschrift 09105 Chemnitz
Tel.: +49 371 532-1328 | Fax: +49 371 532-1929
| www.lds.sachsen.de
Die im Rahmen des Verfahrens vorgebrachten Einwendungen und Hinweise sowie weitere bisher nicht enthaltene Aspekte führen zu einer Überarbeitung der Planungsunterlagen, einer sogenannten Tektur. In dieser sollen die Hinweise der Anlieger, die Sachverhalte aus den Bauerlaubnissen, ein Entwässerungskonzept sowie die Straßenbeleuchtung ergänzend mit aufgenommen werden. Das Entwässerungskonzept wird bis Jahresende erstellt und mit den verantwortlichen Stellen abgestimmt. Es soll sowohl die Straßenentwässerung als auch die Ableitungen der unmittelbaren Anlieger berücksichtigen.
Bevor die Unterlagen der Tektur durch das Landratsamt an die Landesdirektion zur Auslegung übergeben werden, ist zu dem Thema eine Einwohnerversammlung geplant. In dieser soll der Planungsstand aufgezeigt und Fragen beantwortet werden. Ein Termin wird frühzeitig bekannt gegeben.
Mit Veröffentlichung der Tektur werden die Planungsunterlagen erneut ausgelegt und es besteht wiederum die Möglichkeit Einwendungen vorzubringen.
Aufgrund der bisherigen Einwendungen, der notwendigen Überarbeitung der Planungsunterlagen (Tektur), der erneuten Auslegung und der damit verbundenen Fristen ist davon auszugehen, dass 2024 kein Baubeginn erfolgen kann. Abhängig von weiteren Einwendungen bei der Auslegung der Tektur ist ein Baubeginn wahrscheinlich erst 2026 realistisch.





