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Winterdienst an Grundstücken in der Gemeinde Taura

In der Gemeinde Taura regelt die Straßenreinigungssatzung vom 28. Februar 2017 die Pflichten der Grundstückseigentümer und -besitzer in Bezug auf den Winterdienst. Dabei sollen die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere auf Gehwegen, gewährleistet werden.

 

Anlieger sind verantwortlich für die Schneeräumung und das Bestreuen von Gehwegen sowie Überwegen für Fußgänger. Die Grundstückseigentümer und -besitzer können selbstverständlich die Durchführung des Winterdienstes an Dritte übertragen.

 

Die Gehwege vor den Grundstücken müssen in einer Breite von mindestens 1,50 Metern von Schnee geräumt werden, damit Fußgänger sicher passieren können. Auch Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang sowie Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln sind freizuhalten. Wichtig ist, dass der abgetragene Schnee so abgelagert wird, dass er den öffentlichen Verkehr nicht behindert. Vorzugsweise sind Flächen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes zu nutzen. Tauwasser muss ungehindert abfließen können.

 

Bei Glätte ist es erforderlich, die Gehwege und Zugänge rechtzeitig mit Sand, Splitt oder ähnlichem Material zu bestreuen, um Unfälle zu verhindern. Der Einsatz von Salz ist auf besonders gefährliche Stellen, wie Treppen oder Steigungen, zu beschränken. Auftauendes Eis muss entfernt und ordnungsgemäß beseitigt werden.

Diese Arbeiten sind werktags von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- sowie Feiertagen von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchzuführen. Im Falle von Schneefall sind die Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen. Bei mehreren hintereinander liegenden Grundstücken wechselt die Verantwortung wöchentlich und beginnt jedes Jahr neu mit dem vordersten Grundstück.

 

Die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes ist entscheidend, um die Sicherheit auf den Straßen und Gehwegen der Gemeinde zu gewährleisten und Unfälle für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

 

Informationen zum gemeindlichen Winterdienst und den Räumprioritäten öffentlicher Straßen finden Sie unter hier.

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