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Allgemeinverfügung über die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch die Untere Wasserbehörde erlassen

Das Ordnungsamt informiert:

 

Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und den niedrigen Wasserständen tritt ab dem 01.07.2022 eine Allgemeinverfügung über die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Mittelsachsen in Kraft. Diese ist bis einschließlich 26. September 2022 gültig. Die Entnahme von Wasser durch Eigentümer und Anlieger von Gewässergrundstücken wurde damit eingeschränkt, die Nutzung von Pumpen verboten. Insbesondere betroffen ist davon die saisonale Garten- und Hobbynutzung. Die Benutzung von Schöpfgeräten bleibt vorerst gestattet. Sollte ein Verstoß gegen das Verbot festgestellt werden, kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

 

Weitere Informationen und die entsprechende Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Mittelsachsen.

 

Ihr Ordnungsamt

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