Barrierefreiheit
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Von Blau nach GRÜN - Tausch des Versicherungskennzeichens nicht vergessen!

Eine Information Ihrer Bürgerpolizistin: 

Ab 1.März 2022 wird wieder ein neues Versicherungskennzeichen benötigt. Für das Versicherungsjahr 2022/2023 wird das Versicherungskennzeichen die Farbe Grün haben.

Versicherungskennzeichen sind erforderlich für:

  • Kleinkrafträder, zum Bsp. Mofas, Mopeds, Roller und Pedelecs, die nicht mehr als 50 ccm Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.
  • Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h
  • Quads, Segways, und Trikes mit max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 ccm benötigen ein Versicherungskennzeichen
  • Elektroroller (E-Scooter), Krankenfahrstühle mit einer Maximalgeschwindigkeit über 6 km/h

Vergisst man den Tausch des Versicherungskennzeichens und nimmt aktiv am Straßenverkehr teil, macht man sich strafbar nach § 6 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz). Fehlt der Versicherungsschutz, muss im Falle eines Unfalls der Fahrer selbst für entstandene Schäden aufkommen.

 

Ihre Bürgerpolizistin

PHMin Wolf

Weitere Informationen

Mehr über