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Wahlen

10.09.2023

Bürgerentscheid in der Gemeinde Taura über den Entwurf der Vereinbarung über den Zusammenschluss der Stadt Burgstädt und der Gemeinde Taura im Wege einer Gemeindeeingliederung

  • Link zu den Abstimmungsergebnissen in Taura und Burgstädt

27.09.2023 - Klare Mehrheit der Tauraer spricht sich gegen den Gemeindezusammenschluss aus – Verteilung der Verfahrenskosten steht aus

 

Burgstädt/Taura: Mitte September wurden die Bürgerentscheide in Burgstädt und Taura durchgeführt. Die Tauraer sprechen sich für die rechtliche Eigenständigkeit der Gemeinde aus. Die Burgstädter haben für den Zusammenschluss gestimmt. Dem vorausgegangen war eine breite Bürgerbeteiligung. Über die im Verfahren entstandenen Kosten soll gerecht entschieden werden. 

 

Am 10. September 2023 fanden die Bürgerentscheide zum Gemeindezusammenschluss von Taura und Burgstädt statt. Während in Burgstädt Zustimmung erteilt wurde, stimmte die deutlich überwiegende Mehrheit der Tauraer gegen eine Eingemeindung und befürwortete die rechtliche Eigenständigkeit Tauras. 

 

Den Bürgerentscheiden vorangegangen war ein langfristig geplanter, mehr als zweijähriger Annäherungsprozess, der alle Aspekte eines Zusammenschlusses formal und emotional beleuchtete. 

 

Hintergrund: Im April 2021 hatten die jeweiligen Räte beider Kommunen gleichlautend beschlossen, Gespräche zur perspektivischen – möglicherweise gemeinsamen – Entwicklung aufzunehmen. Beide Gremien machten deutlich, dass diese Gespräche ergebnisoffen geführt werden sollten, also alle Optionen betrachtet und sachlich bewertet werden sollten. Die Motivation hierfür entstammte vor allem aus der Erkenntnis, dass in Folge eines Zusammenschlusses beider Gemeinden aus dem Sächsischen Finanzausgleich jährlich Mehreinnahmen von mindestens 500.000 Euro möglich wären. Verwendet als Eigenanteil in den einschlägigen Förderprogrammen, bestand die Aussicht auf eine Investitionssteigerung in großem Umfang. Angesichts der allgemeinen unzureichenden Finanzausstattung in allen kommunalen Haushalten also eine überzeugende Perspektive. 

 

In der zum Zwecke der notwendigen Beratungsschritte gebildeten Arbeitsgruppe „AG Perspektive Taura/Burgstädt“ – bestehend aus Gemeinde- und Stadträten, sachkundigen Bürgern, den beiden Bürgermeistern und Mitarbeitern der Verwaltung – wurden in insgesamt sieben Sitzungen Schwerpunktthemen wie Identität, Finanzen, Kinderbetreuung und Bildung behandelt und gemeinsame Standpunkte erarbeitet. Professionell begleitet von der Agentur Maikirschen & Marketing e. K. gelang es, Vor- und Nachteile eines Gemeindezusammenschlusses in möglichst allen Lebensbereichen zu untersuchen. 

 

Über Themen und Ergebnisse erschienen in den regionalen Medien und in den Amtsblättern sowie auf den Webseiten der Kommunen regelmäßig Presseinformationen.

 

Aus den Sitzungen der Arbeitsgruppe wurde im Herbst 2022 eine einstimmige Handlungsempfehlung an die politischen Gremien gegeben. Mit insgesamt 17 Gemeinderats- und Stadtratsbeschlüssen wurde das Verfahren eines Bürgerentscheides als demokratischstes Mittel einer Entscheidungsfindung in beiden Kommunen begleitet. 

 

Mit der Erarbeitung des Entwurfs einer Vereinbarung zum möglichen Zusammenschluss ging es aktiv in die Bürgerbeteiligung. Im gesamten Entscheidungsprozess bis hin zum Tag der Bürgerentscheide am 10. September 2023 wurde der Beteiligung der Tauraer und Burgstädter Bürgerinnen und Bürger ein hoher Stellenwert eingeräumt. Insgesamt fanden sechs Einwohnerversammlungen in Burgstädt, Taura und Köthensdorf-Reitzenhain statt. 

Beide Bürgermeister standen zusätzlich bei zahlreichen Vor-Ort-Terminen im Stadt- und Gemeindegebiet für Fragen und zur Meinungsbildung zur Verfügung. Weiterhin informierten Sie in Gruppengesprächen, z.B. mit den drei Feuerwehren. Die Internetseite www.gemeinsam2024.de konnte zum Fragen stellen und Bedenken äußern genutzt werden. 

 

Über die umfangreichen Kontakt- und Fragemöglichkeiten und die vorhandenen Kommunikationswege sowie die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung wurde stets in den Amtsblättern und auf den Webseiten der Kommunen informiert. Begleitend zu den Einwohnerversammlungen wurden zwei Informationsflyer mit den wesentlichen Vor- und Nachteilen des Gemeindezusammenschlusses verteilt. Plakate im Stadtgebiet Burgstädt und Taura informierten über den Termin der Bürgerentscheide. 

 

Der gesamte Prozess von der Idee bis zu Durchführung der Bürgerentscheide hat seit 2021 Sachkosten in Höhe von circa 45.000 Euro verursacht. Schwerpunktmäßig entstanden diese Kosten durch:

 

  • Durchführung der Arbeitsgruppensitzungen und der Einwohnerversammlungen/ Bürgerinformation mit professioneller Moderation durch die Agentur Maikirschen & Marketing - ca. 23.000 €
  • Vorbereitung und Durchführung der Bürgerentscheide in beiden Kommunen, u. a. Vordruckbeschaffung, Entschädigungen ehrenamtlich Tätiger, Druckkosten der Abstimmungsbenachrichtigungen und Abstimmungsverzeichnisse sowie Stimmzettel - ca. 9.400 €
  • Kommunikation und Information der Bürger/Bürgerbeteiligung, d.h. Beschaffung und Anbringung Plakate, Flyer, Ergebnispräsentation - ca. 4.400 €
  • allgemeine Kosten wie Formularkosten, Zustellkosten City-Post und Deutsche Post, Büromaterial - ca. 8.200 €

 

Die angefallenen Personalkosten der Verwaltungsmitarbeiter sind im Rahmen der Verwaltungsarbeit abgegolten und deshalb nicht Bestandteil der genannten Aufzählung.

 

Wer soll das nun bezahlen? Geplant war die Finanzierung durch die Mehreinnahmen bei einem Gemeindezusammenschluss. Angesichts der in Aussicht gestandenen Mehreinnahmen sind die verursachten Kosten angemessen und verhältnismäßig. Aufgrund der Ablehnung des Zusammenschlusses stehen keine Mehreinnahmen zur Verfügung, sodass den Gemeindegremien nun eine Finanzierung aus den laufenden Haushalten vorzuschlagen sein wird. Da beide Gemeinden dieses Vorhaben prüfen wollten, wird mit den Gemeinderäten über eine gerechte Finanzierung und Kostenteilung zu beraten sein.

 

Ihre Ansprechpartner für Fragen:

Bürgermeister Lars Naumann

Stadt Burgstädt

Brühl 1

09217 Burgstädt

Bürgermeister Robert Haslinger

Gemeinde Taura

Köthensdorfer Straße 1

09249 Taura

Tel. 03724 63 133

Tel. 03724 13 16 0

10.09.2023 - Ergebnis des Bürgerentscheids in der Gemeinde Taura

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Köthensdorf und Taura,

 

mit dem heutigen Bürgerentscheid wurde ein eindeutiges Ergebnis in Bezug auf einen Gemeindezusammenschluss mit der Stadt Burgstädt erzielt. Mehr als 75 % der Wahlberechtigten haben an der Abstimmung teilgenommen und sich eindeutig gegen die Eingliederung in die Stadt Burgstädt ausgesprochen. Ich bin froh, dass es ein eindeutiges Ergebnis ist und kein Ersatzbeschluss im Gemeinderat gefasst werden muss. Auf Basis einer grunddemokratischen Entscheidung konnte so ein richtungsweisender Entschluss gefasst werden.

 

In den vergangenen Wochen haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Taura und der Stadtverwaltung Burgstädt sowie viele interessierte Einwohnerinnen und Einwohner diesen Entscheid mit vorbereitet. Es wurden vielfältige Angebote zum Informieren, Diskutieren und Hinterfragen angeboten. Heute haben zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Wählerinnen und Wähler zu einem ordnungsgemäß durchgeführten Bürgerentscheid beigetragen. Es gebührt dafür allen ein großes Dankeschön. Ein Dank an diejenigen, die sich an den Diskussionen beteiligt und für sachliche Aufklärung gesorgt haben sowie allen Personen, die diesen Prozess begleitet haben.

 

Das heutige Ergebnis ist die klare Ablehnung des Zusammenschlusses. Gleichzeitig ist es eine Richtungsvorgabe und eine Aufgabe, für mich – für den Gemeinderat - aber vor allem für uns Einwohner in Köthensdorf und Taura.

 

Im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft wird die Gemeinde Taura auch weiterhin mit der Stadt Burgstädt zusammenarbeiten. Ich danke Bürgermeister Lars Naumann für seine Wünsche auf dem weiteren Weg der Selbstständigkeit, seinen Respekt gegenüber dem Entscheid und dass er an einer weiteren guten Zusammenarbeit festhält.

 

Ihr Bürgermeister

Robert Haslinger

07.09.2023 - Identität ist was WIR daraus machen.

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner von Köthensdorf und Taura,

 

wenn man in Orten wie Köthensdorf und Taura aufgewachsen ist, dann verbindet man viele Ecken und Wege auch mit Erinnerungen an die eigene Kindheit, mit Erlebnissen aus der Jugend, ist hier verwurzelt als Erwachsener oder hat hier vielleicht sogar seinen Arbeitsplatz, wie in meinem Fall in der Funktion des Bürgermeisters. Da sind die Kirche und das Rathaus, da ist das Bürgerhaus, da ist die Turnhalle mit dem Sportplatz, der Lindenberg, die Johann-Esche-Grundschule, da ist eine Bahnstrecke, die heute ein Rad- und Gehweg ist, da sind Bäche, Wiesen und Wälder, versteckte Wege und Pfade, die nur die Einheimischen kennen. Man fühlt sich hier zu Hause und will alles auch gern so festhalten. Doch manches hat sich mit der Zeit verändert. Das wird einem mit fortschreitendem Alter immer mehr bewusst und es stimmt natürlich nachdenklich.

 

Manche Veränderung ist nicht schön, vor allem, wenn sie fremdbestimmt wird. Früher hatten wir eine Gesamtschule in Taura, heute nur noch eine Grundschule mit weniger Platz. Früher hatten wir eine vollständige Gemeindeverwaltung, heute sind wir Mitglied einer Verwaltungsgemeinschaft. Es gibt viele Beispiele, wie sich die kommunale Struktur gewandelt hat. Eines ist aber für jeden in beiden Orten geblieben: Taura ist Taura und Köthensdorf ist Köthensdorf!

 

Verändert haben sich seit 1990 zunächst die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Entwicklung unserer Gemeinde. Und manchmal beneide ich die Verantwortungsträger der Nachwendezeit, wenn ich höre, welche Möglichkeiten damals für die Gemeinden bestanden. Allerdings ist auch hier festzustellen, dass nach dem politischen Umbruch nicht alle Träume umgesetzt werden konnten. Die Entwicklung einer Gemeinde findet eben nicht im luftleeren Raum statt, sondern ist eng verbunden mit der wirtschaftlichen Situation des Umfeldes, des Landes und viele Jahre nun auch schon mit der der Europäischen Union.

 

Als Bürgermeister war und ist es mir ein stetiges Anliegen, auf die Benachteiligung, insbesondere der kleinen Kommunen im ländlichen Raum hinzuweisen und eine bessere Finanzausstattung für uns zu fordern.

 

Dass wir in Köthensdorf und Taura keine großen Sprünge machen können, ist nicht dem Unvermögen der Gemeinde oder ihrer Vertreter geschuldet. Diese haben seit der Wende mit Umsicht und Bedacht ihre Entscheidungen getroffen. Chancen, die großen Betriebe in der Gemeinde weiterzuführen oder neue große Steuerzahler anzusiedeln, hat es nicht gegeben. Und so ist es die Aufgabe der Verantwortungsträger in unserem Ort die knappen finanziellen Mittel zu verwalten und bestmöglich einzusetzen.

 

Dass durch die finanziellen Rahmenbedingungen, die der Freistaat schon viele Jahre vorgibt, nunmehr die Handlungsfähigkeit der Gemeinde gegen Null geht, ist kein Verschulden der Gemeinde. Es gehört zur bitteren Wahrheit, dass sich diese Rahmenbedingungen im Verhältnis zur Größe der Gemeinden verbessern. Die Zuweisungen pro Kopf, die für Bürger in Chemnitz, Leipzig oder Dresden gezahlt werden, sind durch den sogenannten Veredelungsfaktor deutlich höher als für einen Bürger in Taura. Die Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleiches bevorteilen große Kommunen überproportional, während kleine Kommunen nicht mehr in der Lage sind, ihre Pflichtaufgaben zu erledigen.

 

Vor diesem Hintergrund haben wir in den vergangenen Monaten die Möglichkeit einer Eingemeindung nach Burgstädt diskutiert und in vielen Runden und Veröffentlichungen über das Ergebnisse berichtet.

 

Nach meiner Überzeugung sind kleinteilige, kommunale Strukturen, so wie wir sie in Taura und Köthensdorf haben, ein großes Glück und etwas, was bewahrt werden sollte. Wenn diese Gemeinden jedoch finanziell nicht mehr handlungsfähig sind, wird aus der kommunalen Selbstverwaltung ein zahnloser Tiger und die Mandatsträger können in ihren Sitzungen diskutieren, ohne wirkliche Gestaltungsspielräume zu haben. Jeder kann sich davon selbst in den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates überzeugen, mit den Gemeinderäten sprechen oder offenen Auges durch unsere Orte gehen und sich die infrastrukturellen Probleme selbst anschauen.

 

Der Sächsische Städte- und Gemeindebund hat festgestellt, dass die Zahl der Gemeinden und damit auch der Gemeinderäte/ Gemeindevertretungen in Sachsen seit 1990 mehr als halbiert wurde. Dies ist die Konsequenz aus der massenhaften Eingemeindung kleiner Gemeinden, die Konsequenz aus einer politisch gesteuerten Unterfinanzierung. Gleichzeitig wurde auch festgestellt, dass diese Entwicklung dem Rückzug des Staates aus der Fläche gleichkommt. Wenn Bürgerinnen und Bürger sich von staatlichen und kommunalen Strukturen nicht mehr gehört und verstanden wissen, geht nicht nur das Vertrauen verloren. Kommunale Teilhabe und Engagement sind eng verbunden. So gesehen stand und stehe ich der Eingemeindung kritisch gegenüber. Gemeinsam mit dem Gemeinderat hat daher der Beschluss zur Aufnahme von Gesprächen mit der Stadt Burgstädt auch einen einleitenden und deutlichen Satz beinhaltet: „Der Gemeinderat der Gemeinde Taura befürwortet die Beibehaltung der rechtlichen Eigenständigkeit der Gemeinde Taura.“

 

Allerdings – und die Beweggründe und unumkehrbaren Fakten habe ich bei vielen Gelegenheiten dargelegt – möchte ich auch weiterhin die Entwicklung in unserer Gemeinde gestalten und gestaltbar wissen. Ohne eine auskömmliche finanzielle Ausstattung wird das nicht möglich sein.

 

So ist es vor allem eine Entscheidung der Vernunft und nicht des Bauches, eine Eingliederung nach Burgstädt zu gestalten, statt den Stillstand weiter zu verwalten. Jetzt haben wir die Möglichkeit, dies auf Augenhöhe mit Burgstädt umzusetzen.

 

Wie vor uns schon andere Dörfer, seien es die in unmittelbarer Nähe gelegenen Helsdorf, Heiersdorf oder Mohsdorf, wird Taura auch in einer Gemeinde Burgstädt immer noch Taura und Köthensdorf immer noch Köthensdorf sein. Identität ist, was WIR daraus machen. Eine Eingemeindung ist nicht das Ende unserer Heimat und unseres Ortes, sondern der Anfang einer neuen Zeit und die Möglichkeit einer gemeinsamen Gestaltung unserer Zukunft.

 

Ihr Bürgermeister

Robert Haslinger

07.09.2023 - Weitere Gedanken und die Richtigstellung falscher Aussagen über einen möglichen Zusammenschluss

 

Mit der Eingliederung nach Burgstädt wären für Taura und Köthensdorf Projekte möglich, die alleine mit den heute zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln nicht machbar sind. Der Haushalt der Gemeinde Taura ist an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angekommen. Stetig steigende Kosten, Anforderungen und Aufgabenübertragung sind nur einige Beispiele, die die Situation weiter verschärfen. Mir liegt daran, dass

  • die Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ erhalten bleibt,
  • die Kindertagesstätte „Rasselbande“ erhalten bleibt und für diese Einrichtung ein Ersatzneubau errichtet wird,
  • die Johann-Esche-Grundschule im Bestand gesichert wird,
  • die Bibliothek erhalten bleibt,
  • ein neues Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr in Köthensdorf errichtet wird,
  • notwendige Sanierungen in der Feuerwache in Taura vorgenommen werden,
  • das Rathaus und das Bürgerhaus weiterhin einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden,
  • die Mehrzweckhalle/Turnhalle in Taura saniert wird,
  • Sport- und Spielplätze im Gemeindegebiet erhalten und saniert werden,
  • es eine Jugend- und Seniorenförderung gibt und der kommunale Friedhof Köthensdorf bestehen bleibt,
  • ... und vieles mehr - daher ist es eine Entscheidung der Vernunft.

 

Nachfolgend finden Sie einige Falschaussagen in fetter kursiver Schrift dargestellt, die in den vergangenen Tagen kommuniziert wurden. Dazu habe ich Ihnen die Aussagen und Quellen zur Richtigstellung ergänzt.

 

In der „Vereinbarung über den Zusammenschluss der Stadt Burgstädt und der Gemeinde Taura im Wege einer Gemeindeeingliederung“ wird die Erhaltung von Schule, Kindergärten, Feuerwehren und anderer kommunaler Einrichtungen von der Leistungsfähigkeit der Stadt Burgstädt abhängig gemacht.

Die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde ist grundsätzlich eine Voraussetzung, um kommunale Einrichtungen erhalten zu können. Beispielhaft sei hier für Taura der Sanierungsbedarf der Mehrzweckhalle/Turnhalle zu nennen. Dieser Bedarf kann nicht gedeckt werden, da die finanziellen Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen. Durch die Eingliederung von Taura nach Burgstädt und den dadurch entstehenden Aufwuchs der Finanzen können kurz- bis mittelfristig Sanierungsbedarfe in den kommunalen Einrichtungen angegangen werden. ALLE gemeindlichen Objekte und Einrichtungen sind in der Vereinbarung als zu erhalten aufgeführt (§ 10 der Vereinbarung).

 

Natürlich kann aufgrund der Begriffe „bedarfsgerecht“ und „Leistungsfähigkeit“ die Umsetzung von Maßnahmen in Frage gestellt sein. Darauf wurde in den Einwohnerversammlungen mehrfach hingewiesen. Auch wurde erläutert, dass die Vereinbarung durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden muss und damit die Sächsische Gemeindeordnung zu beachten ist.

 

Verweis § 2 der Sächsischen Gemeindeordnung - Aufgaben der Gemeinde

(1) Die Gemeinden erfüllen in ihrem Gebiet im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung und schaffen die für das soziale, kulturelle, sportliche und wirtschaftliche Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen.

 

Verweis § 80 der Sächsischen Gemeindeordnung - Finanzplanung

(6) Die Gemeinde soll rechtzeitig geeignete Maßnahmen treffen, die nach der Finanzplanung erforderlich sind, um eine geordnete Haushaltsentwicklung unter Berücksichtigung ihrer voraussichtlichen Leistungsfähigkeit in den einzelnen Planungsjahren zu sichern.

 

Die Vereinbarung wurde auf der Basis bestehender und einzuhaltender Rechtsgrundlagen erstellt und nicht willkürlich formuliert. Auch besteht nicht die Absicht, durch Verklausulierungen Wege zum späteren Aushebeln der Paragrafen einzubauen.

 

Der Neubau einer Kindertagesstätte in Köthensdorf ist in der Vereinbarung nicht enthalten.

Korrekt. Dieser Wortlaut ist in der Vereinbarung nicht enthalten. Trotzdem sind die Kindertagesstätte in Köthensdorf und der Neubau durch diese Vereinbarung gesichert. In § 10 der Vereinbarung ist die Kindertagesstätte „Rasselbande“ als zu erhaltende und weiter zu entwickelnde Einrichtung benannt. Darüber hinaus regelt der „§ 13 Kindertageseinrichtungen“ expliziert die Weiterführung der beiden vorhandenen Kindergärten. Die Notwendigkeit des Neubaus muss in der Vereinbarung nicht benannt werden, da es vom Landesjugendamt eine eindeutige und schriftlich vorliegende Anforderung zur Errichtung eines Ersatzneubaus gibt. Des Weiteren hat der Gemeinderat bereits zahlreiche Schritte zum Bau des neuen Gebäudes in die Wege geleitet, zum Beispiel den Erwerb eines Grundstücks und die Ausschreibung zur Suche eines Generalunternehmens. Mit dem Start der Ausschreibung beginnt gleichzeitig die Umsetzung des Projekts.

 

Für die Arztpraxis und das Einkaufszentrum in Köthensdorf, das Bürgerhaus und das Rathaus in Taura sollen spätestens nach 5 Jahren durch den Stadtrat andere „Nutzungskonzepte“ beschlossen werden, jeder kann sich denken, was damit gemeint ist …

Ich kann Ihnen die Gedanken derjenigen verraten, die an der Vereinbarung intensiv mitgearbeitet und diese vorbereitet haben. Auch ohne die Eingliederung der Gemeinde Taura nach Burgstädt müssen zu den vorgenannten Objekten Nutzungskonzepte erstellt werden. Gewollt ist es, Ideen und Nutzungsvarianten zusammenzutragen, um mit diesen Konzepten auf die Suche nach Fördermitteln gehen zu können. 

 

Der Verkauf oder die Schließung der vorgenannten Einrichtungen ist damit nicht gemeint.

 

Wie in § 10 der Vereinbarung ausgeführt, sind diese Einrichtungen durch die Stadt Burgstädt auch zukünftig zu erhalten. Im § 10 (3) sind dabei die Objekte benannt, die als öffentliche Einrichtungen zu verstehen sind (Punkt g. Rathaus Köthensdorfer Straße 1 in Taura und Punkt h. Bürgerhaus Köthensdorfer Straße 2 A in Taura). Der Absatz 4 beschäftigt sich mit den Gebäuden, die entweder nicht öffentlich sind oder bei denen privatrechtliche und gewerbliche Nutzungen vorhanden sind.

 

Die Feuerwehren werden erhalten, „solange keine andere strukturelle Organisation erforderlich ist“. Ein Neubau von Feuerwehrgerätehäusern ist nicht Bestandteil der Vereinbarung.

Der Brandschutzbedarfsplan einer Gemeinde bildet die Grundlage dafür, wie Feuerwehren auszustatten sind. Gesetzlich ist dieser verpflichtend zu erstellen und zeigt die Mindestausstattung an Kräften und Mitteln auf. Den Rahmen dafür liefert das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz.

 

Über dieses Mindestmaß an geforderten Kräften und Mitteln hinaus verpflichtet sich die Stadt Burgstädt durch die Vereinbarung zum Erhalt der zwei Feuerwehrstandorte in der Gemeinde. Damit sind diese auch in ihrem Bestand gesichert. Insofern der Gesetzgeber Anforderungen an das Feuerwehrwesen ändert, sind dafür ggf. andere strukturelle Organisationen erforderlich. Beispielhaft kann hier auf den Aufbau einer First-Responder-Einheit bei der Stadt Burgstädt verwiesen werden. Es gab eine Notwendigkeit und die Stadt Burgstädt hat mit einer Organisationsänderung darauf reagiert.

Natürlich bedingt der Erhalt von Feuerwehrstandorten auch die Bereitstellung von ordentlichen Feuerwachen.

 

Wie viele Jahre bestehen bereits die Erwartungshaltung und eigentlich auch die Notwendigkeit, ein neues Feuerwehrgerätehaus für die Ortsfeuerwehr Köthensdorf zu errichten? Stand heute ist dazu in der mittelfristigen Haushaltsplanung keine Planposition vorgesehen, schlichtweg, weil es finanziell nicht möglich ist.

 

Pro-Kopf Verschuldung Ende 2023

Betrachtet man ausschließlich die geplante Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende 2023, entsteht ein falsches Bild. Denn in den Folgejahren ergeben sich hier leider gravierende Änderungen. Wie eingangs bereits erwähnt, werden die notwendigen Maßnahmen in der Gemeinde Taura nur mit der Aufnahme von Krediten möglich sein. Nachfolgend die vollständigen Darstellungen der Pro-Kopf-Verschuldungen von Taura und Burgstädt. In diesem Zusammenhang sollte bedacht werden, dass die Stadt Burgstädt über ein rund 6 x höheres Einnahmenpotential als die Gemeinde Taura verfügt. Daher fällt eine höhere Pro-Kopf-Verschuldung in Burgstädt wesentlich weniger ins Gewicht als in Taura.

 

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Taura; www.gemeinde-taura.de/haushalt

 

Abbildung 1: Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Taura; www.gemeinde-taura.de/haushalt

 

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Burgstädt;

 

Abbildung 2: Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Burgstädt; https://www.burgstaedt.de/portal/meldungen/haushaltsplan-2023-900000549-26420.html?rubrik=900000002

 

Die Eingemeindung bringt einige Vorteile für Burgstädt, vor allem den Erhalt der Einwohnerzahl über 10.000.

Selbstverständlich sollte die Eingemeindung Tauras nach Burgstädt auch Vorteile für die Stadt haben. Immerhin handelt es sich um ein freiwilliges Verfahren und um einen Vertrag, der von der Gemeinde Taura und der Stadt Burgstädt zu unterschreiben wäre. Es sollte daher für beide Seiten ein Gewinn sein.

 

Taura gibt es schon seit über 750 Jahren. Unsere Vorfahren hatten sicher mit größeren Problemen wie Kriegen, Hungersnöten und noch viel weniger zur Verfügung stehenden Finanzen zu tun als heute und haben nicht aufgegeben.

Das, was unsere Gemeinde ausmacht, sind doch nicht die politischen Verwaltungsgrenzen, sondern Personen, die sich im Ort engagieren, die Vereine, das Feuerwehrwesen, Kinder, die bei Festen auftreten … Identität schaffen die Menschen und nicht die Gesetze!

 

Durch die Eingliederung nach Burgstädt geht weder die Identität der Einwohner noch der Ortsname verloren. § 2 der Vereinbarung legt dies explizit fest:

 

§ 2 Ortsteilname, Wahrung der Eigenart

(1) Die Ortsteilnamen der Gemeinde Taura bleiben als Ortsteilnamen der Stadt Burgstädt erhalten und werden wir folgt auf den Ortsschildern wiedergegeben:

 

Taura

Stadt Burgstädt

 

Köthensdorf-Reitzenhain

Stadt Burgstädt

 

(2) Der Ortscharakter, das örtliche Brauchtum sowie das sportliche und kulturelle Leben in den Ortsteilen der bisherigen Gemeinde Taura sollen identitätswahrend erhalten bleiben und sich auch weiterhin frei und ungehindert entfalten können.

 

Auch gibt es viele Beispiele in unserer Region, wo weiterhin Dorfjubiläen gefeiert werden, obwohl die Orte Teile größerer Gemeinden sind. Bestes Beispiel dafür ist das Schul- und Heimatfest zur Feier des 575-jährigen Jubiläums von Köthensdorf-Reitzenhain im Jahr 2012.

 

Die Bürger und Gewerbetreibenden von Taura werden erhebliche Aufwendungen zur Umschreibung von Dokumenten, Ausweisen, Firmenregistern usw. haben. Eine vorgesehene Aufwandspauschale ist in der Eingliederungsvereinbarung nicht konkret enthalten, sondern müsste erst 2024 durch den Stadtrat beschlossen werden. Auch die Kommunalaufsicht kann dagegen Einwände erheben.

Der Stadtrat der Stadt Burgstädt hat in seiner Sitzung an 19. Juni 2023 nachfolgenden Beschluss gefasst:

„Der Stadtrat der Stadt Burgstädt beschließt, jedem Einwohner der Gemeinde Taura bei erfolgreicher Gemeindeeingliederung der Gemeinde Taura in die Stadt Burgstädt einen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von insgesamt 50,00 € pro Person und jedem Gewerbetreibenden der Gemeinde Taura pro Gewerbebetrieb einen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von insgesamt 500,00 € zu gewähren.“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Taura hat diesen in seiner Sitzung am 26. Juni 2023 mit Beschlussnummer 52/2023 bestätigt.

"Der Gemeinderat der Gemeinde Taura stimmt dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Burgstädt mit folgendem Wortlaut zu:

Der Stadtrat der Stadt Burgstädt beschließt, jedem Einwohner der Gemeinde Taura bei erfolgreicher Gemeindeeingliederung der Gemeinde Taura in die Stadt Burgstädt einen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von insgesamt 50,00 € pro Person und jedem Gewerbetreibenden der Gemeinde Taura pro Gewerbebetrieb einen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von insgesamt 500,00 € zu gewähren.“

 

Beide Beschlüsse sind rechtskräftig. Der Stadtrat der Stadt Burgstädt hat sich bereits heute verpflichtet, diese Zahlungen in 2024 zu leisten.

 

Wenn Sie Fragen, Anliegen, Hinweise haben, nutzen Sie bitte die offenen Bürgermeistersprechstunden und die bekannten Kontaktmöglichkeiten ins Rathaus … Kommen Sie gern für ein persönliches Gespräch auf mich zu!

 


12.06.2022

Bürgermeister- und Landratswahlen (2. Wahlgang Landrat am 03.07.2023)

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26.09.2021

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