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E-Scooter als umweltfreundliches Mobil

Diese abgasfreien Elektro-Roller sind umweltfreundlich, leicht zu transportieren und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch es gibt einige Regelungen zu beachten. 

 

Schon beim Kauf eines E-Scooters sollte darauf geachtet werden, dass eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, darf nur auf einem Privatgelände gefahren werden. Am Typenschild kann man erkennen, ob der E-Scooter für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist. Ist dieses Typenschild nicht vorhanden, sollte man von einem Kauf absehen. Zudem müssen die Roller zwei unabhängige Bremsen haben, an der Vorder- und Rückseite mit einem funktionierenden Licht ausgestattet sein und eine Glocke haben. 

 

Die Elektro-Roller dürfen bis zu 20 km/h fahren. Höhere Geschwindigkeiten sind in Deutschland nicht erlaubt. 

 

Fahrer von E-Scootern brauchen keinen Führerschein, müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung, ähnlich einem Versicherungskennzeichen für Mopeds, notwendig. Die Mitnahme von Personen oder eines Anhängers ist nicht gestattet. Eine Helmpflicht besteht für E-Scooter nicht. Es wird aber empfohlen, einen Helm zu tragen. 

 

Gefahren werden darf auf Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzsteifen. Falls diese nicht vorhanden sind, muss der Scooter auf der Fahrbahn fahren. Der Gehweg ist tabu. Und Achtung: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. 

 

Deshalb gelten dieselben Promilleregeln wie beim Autofahren. Weitere Infos und einen Flyer mit den Regeln in Kurzform finden Sie unter https://www.dvr.de/themen/e-scooter

 

Beachten Sie dies alles - dann steht einer vergnüglichen Fahrt mit dem E-Scooter nichts mehr im Weg.

 

Ihr Bürgerpolizist 

Baumann PHM

Polizei Sachsen