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Holzdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt

Immer wieder wird Holz aus unseren Wäldern gestohlen. Doch auch der Wald gehört jemanden. Zumeist dem Sachsenforst, aber auch viele Privatpersonen sind Waldbesitzer.

 

Die Mitnahme von einzelnen Ästen oder Stämmen stellt eine Straftat dar. Die zuständigen Revierförster erstatten in dem Fall eine Anzeige wegen Diebstahl bei der Polizei. Oft beobachten die Förster auch, wie Unbekannte Holz im Wald stapeln, um dieses dann später mit einem Fahrzeug abzuholen. Dies ist in keinem Fall erlaubt. Die Polizei nimmt entsprechend die Ermittlungen auf, um den Täter bekannt zu machen.

 

Bereits geschlagenes Holz, welches im Wald oder am Waldesrand liegt, darf ebenfalls nicht mitgenommen werden.

 

Zum Kauf von Holz wenden Sie sich an Ihren zuständigen Revierförster. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

 

Ihre Polizei Sachsen

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