Schöffenwahl 2023
Schöffenwahl 2023
Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht
Die Gemeindeverwaltung Taura sucht für die Amtszeit von 2024 bis 2028 Personen, die am Amtsgericht Döbeln und Landgericht Chemnitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie Schöffen benötigt werden. Voraussichtlich werden 2 Personen benötigt (Stand 2018).
Das Schöffenamt
- bundesweit gibt es rund 60.000 Schöffinnen und Schöffen
- Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter
- Ehrenamt mit großer Verantwortung
- gleichberechtige Teilnahme an der Hauptverhandlung
- gleiche Verantwortung wie die Berufsrichter
- Mitwirkung an gerichtlichen Entscheidungen
- Einfluss auf Verfahren und Urteil
- Beteiligung an der Rechtsprechung
- Bildung einer eigenen Meinung und Vertretung des eigenen Standpunkts
- Freistellung durch den Arbeitgeber und Entschädigung nach JVEG, z. B. für Fahrtkosten
- Teilnahme an bis zu zwölf Sitzungstagen pro Jahr und an Beratungen
Voraussetzungen für das Schöffenamt
- deutsche Staatsangehörigkeit
- sprachliche Eignung: Beherrschung der deutschen Sprache
- zum 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt
- gesundheitliche Eignung (körperlich, geistig)
- kein Ausschluss aus beruflichen Gründen gem. § 34 GVG
- keine Unfähigkeit und Ungeeignetheit nach den Regelungen des GVG und des DRiG,
z. B. bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten - Wohnsitz in der Gemeinde Taura (zum Zeitpunkt der Aufstellung)
- juristische Kenntnisse nicht erforderlich
- soziale Kompetenz: Lebenserfahrung, Menschenkenntnis usw.
- Meinungsstärke, Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeitssinn, Objektivität
- Kommunikations- und Dialogfähigkeit
Bewerbung
für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)
- bis zum 21. April 2023
- bei der Gemeindeverwaltung Taura, Köthensdorfer Str. 1, 09249 Taura
- Bewerbungsformular - hier oder unter www.schoeffenwahl2023.de
für das Amt eines Jugendschöffen
- bis zum 06. April 2023
- per Post an das Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Jugend und Familie, Jugendhilfe im Strafverfahren, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg oder
- per E-Mail in eingescannter Form an
- Formular: Internetseite des Landratsamtes Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de oder www.schoeffenwahl.de
Weitere Informationen
- Stadtverwaltung Burgstädt, Hauptamt, Frau Todorovic
Tel.: 03724 63 270, E-Mail: - www.schoeffenwahl2023.de
- www.schoeffenwahl.de