Neue Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten aufgelegt

Auch im Landkreis Mittelsachsen können klein- und mittelständische Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten seit Inkrafttreten der  Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“  bei einem Investitionsvolumen von mindestens 20.000 EUR Fördermittel für die Errichtung einer neuen, die Erweiterung bzw. die Modernisierung einer Betriebsstätte beantragen.  Der Investitionszuschuss beträgt max. 200.000 EUR bei einem Fördersatz von 30 % der förderfähigen Kosten. Im Falle einer Unternehmensnachfolge kann der Fördersatz bis zu 50 % betragen.

Nicht förderfähig sind z.B. Kosten des Grundstückserwerbs, Anschaffung von Fahrzeugen oder gebrauchte Wirtschaftsgüter.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aus dem  produzierenden Gewerbe, dem  Handwerk, Einzelhandel, Dienstleistung, der  Kultur- und Kreativwirtschaft, der Beherbergung und Gastronomie  aber auch der freien Berufe mit technischen und naturwissenschaftlichen Schwerpunkt und Informations- und Kommunikationsberufe.

Die Förderrichtlinie selbst  mit den konkreten Fördermodalitäten kann auf der Homepage der Sächsischen Aufbaubank unter  www.sab.sachsen.de    , Suchbegriff „Regionales Wachstum“,  eingesehen werden.  Auch die Formulare zur Antragstellung  sind hier hinterlegt.

Auskunft im Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung des Landratsamtes Mittelsachsen gibt Frau Oschatz, Telef. 03731 7991452.