Seit 20. Dezember 2022 - Verbot von Geflügelausstellungen
Um die Einschleppung beziehungsweise Ausbreitung des Geflügelpestvirus zu verhindern, sind seit 20. Dezember 2022 Geflügelausstellungen in Mittelsachsen verboten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde dazu im elektronischen Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht. Das Verbot gilt vorerst auf unbestimmte Zeit.
Im Landkreis Mittelsachsen sind seit Ende April 2021 keine Ausbruchsfälle von HPAI (hochpathogene aviäre Influenza) mehr bekannt geworden. Es gab jedoch in den letzten Wochen Kontaktbestände, bei denen Geflügel über einen Händler gekauft wurde, welcher auch Geflügel aus einem Ausbruchsbestand gehandelt hatte.
Jede Geflügelhalterin und jeder Geflügelhalter sollte auf die Einhaltung der seuchenhygienischen Maßnahmen achten. Der beste Schutz ist jedoch die Unterbringung der Tiere in einem geschlossenen Stall beziehungsweise einer für Wildvögel unzugänglichen Voliere.
Quelle: Mittelsachsenkurier 12/2022