RZV informiert: Neue Trinkwassergebühren ab 1. Januar 2022

Investitionen in zukunftssichere Anlagen und Netze führen zu neuen Trinkwassergebühren ab 1. Januar 2022

 

Glauchau. Mit Beschluss der Verbandsversammlung zur Neukalkulation der Trinkwassergebühren vom 23. September 2021 und deren Umsetzung mit Änderung der Wasserversorgungssatzung durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 3. Dezember 2021 erhöht sich ab 1. Januar 2022 im Verbandsgebiet des RZV die Verbrauchsgebühr für Trinkwasser auf 2,27 Euro/m³. Die Grundgebühren bleiben stabil. Der durchschnittliche Nutzer mit 31 m³/Person/Jahr zahlt demnach für die Trinkwasserversorgung künftig 5,58 Euro mehr im Jahr (rund 46 Cent im Monat).

 

Mit der Neukalkulation der Trinkwassergebühren stehen dem Verband im Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 rund 46 Millionen Euro an finanziellen Mitteln für die technische Infrastruktur zur Verfügung.

Für die Leistungsfähigkeit und Zukunftsfestigkeit der Netze und Anlagen sind diese Mittel unerlässlich, sowohl für das allgemeine Sanierungs- und Modernisierungsgeschehen als auch für die Langfristprojekte. Bedeutende Vorhaben für die kommenden Jahre sind u. a. der Neubau des Wasserwerkes Kertzsch, die Fortschreibung der Rohrnetzerneuerung, Ersatzneubauten von Hochbehältern sowie die Entwicklung weiterer Anpassungsstrategien für Demografie und Klimawandel. Neben diesen langfristigen Herausforderungen sieht der RZV aber auch in der täglichen Arbeit steigende Anforderungen aus Gewässer- und Ressourcenschutz, Erhöhung der Trinkwasserqualität, Digitalisierung, IT-Sicherheit und Energieeffizienz.

Der gestiegene technische Aufwand, die massiven Preissteigerungen bei Baumaßnahmen und Materialbeschaffung, der demografisch bedingte Rückgang der Trinkwasserabgabemenge sowie die allgemeinen Tarifsteigerungen der Personalkosten führen zwangsläufig zu steigenden Kosten und erfordern letztlich die Anhebung der Gebühren. Dennoch ist die Trinkwasserversorgung konstant günstig und entwickelt sich entlang der Inflationsrate.

 

Exkurs: Trinkwassergebühren

 

Trinkwasser ist nicht nur das am besten kontrollierte, sondern auch das preiswerteste Lebensmittel. Ein Liter Trinkwasser kostet gerade einmal ca. 0,2 Cent. Eine Literflasche Mineralwasser kostet im Supermarkt durchschnittlich 50 Cent – das ist das 250fache!

 

Turnusmäßig überprüft der RZV aller vier Jahre die für die Trinkwasserversorgung anfallenden Kosten. Nur die tatsächlich für die im Versorgungsgebiet entstehenden Kosten finden sich in den Gebühren wieder und werden von der Gemeinschaft der Nutzer getragen.

 

Die maßgebliche Kalkulationsvorschrift für die Ermittlung der Gebühren für die Trinkwasserversorgung des RZV ist das Sächsische Kommunalabgabengesetz.

 

Der Bemessung der Gebühren ist eine Kalkulation für einen vierjährigen Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt. Infolgedessen waren die Gebühren für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 zu kalkulieren.

 

Bei der Erstellung der Gebührenkalkulation gilt es darauf zu achten, dass keine Kosten einbezogen werden, die nach kommunalabgabenrechtlichen Grundsätzen nicht oder nicht in voller Höhe angesetzt werden dürfen.

 

Exkurs: Fakten rund um das RZV-Trinkwasser

  • 1.665 Kilometer lang ist das Trinkwassernetz im Verbandsgebiet des RZV.
  • 49 Pumpwerke fördern jährlich etwa 8,8 Millionen Kubikmeter Fernwasser und ortsnahes Wasser aus 7 Eigenaufkommen sowie 6 Wasserwerken für rund 214.000 Einwohner im Verbandsgebiet des RZV.
  • 85 Liter Trinkwasser nutzt ein Bürger im Verbandsgebiet des RZV pro Tag. Das ist über ein Drittel weniger als im bundesdeutschen Durchschnitt (127 Liter/Quelle BDEW).
  • Mit bis zu 1.000 Trinkwasserproben jährlich sichert der RZV die sehr gute Qualität des Trinkwassers.

 

Neuregelung der Information zur Trinkwasserqualität

 

Entsprechend des § 21 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung informiert der RZV ab dem 01.01.2022 seine Verbraucher ausschließlich nur noch über seine Internetseite über die Trinkwasserqualität.

Dazu besteht unter www.rzv-glauchau.de/Service die Möglichkeit, den Unterpunkt Wassergüte/Aufbereitungsstufe anzuwählen und damit spezifische Informationen unter Angabe der Adresse der Verbraucherstelle abzurufen.

 

Darüber hinausgehende Parameterangaben des Trinkwassers können wie bisher über die auf der gleichen Seite benannten Ansprechpartner erfragt werden.

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