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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Taura

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbefläche an der Chemnitz“

Aufstellungsbeschluss und Unterrichtung der Öffentlichkeit

 

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 29. März 2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbefläche an der Chemnitz“ gefasst.

 

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB  hiermit ortsüblich  bekannt gemacht. Der Bebauungsplan „Gewerbefläche an der Chemnitz“ soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die beiden Flurstücke 578/13 und 578/14 mit einer Gesamtfläche von ca. 2,5 ha, dabei handelt es sich um brachliegende Industrie- und Gewerbeflächen in unmittelbarer Nähe zum Fluss Chemnitz. Mit der Errichtung der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage und der damit verbundenen Erzeugung von nachhaltigem Strom sollen diese Flächen wieder einer Nutzung zugeführt werden.

 

● In Anbetracht der COVID-19 Situation bitten wir zwingend um telefonische Voranmeldung unter (03724) 63-135 vor persönlichen Einsichtnahmen!

 

Nach telefonischer Anmeldung kann der Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbefläche an der Chemnitz“

 

vom 29. April bis 04. Juni 2021

 

in der Gemeindeverwaltung Taura, Köthensdorfer Straße 1, 09249 Taura während der nachfolgend genannten Sprechzeiten von jedermann eingesehen werden:

 

Montag                        09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                     13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag                09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

 

und in der Stadtverwaltung Burgstädt, Brühl 1, 09217 Burgstädt während der nachfolgend genannten Sprechzeiten  eingesehen werden:

 

Montag                        09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                     09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag                09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

Freitag                         09.00 – 11.00 Uhr

 

Gemäß §4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde unter https://www.gemeinde-taura.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

 

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

 

Taura, den 13. April 2021

 

 

Robert Haslinger

Bürgermeister                                                           Siegel

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