Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Taura
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbefläche an der Chemnitz“
Aufstellungsbeschluss und Unterrichtung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 29. März 2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbefläche an der Chemnitz“ gefasst.
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan „Gewerbefläche an der Chemnitz“ soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die beiden Flurstücke 578/13 und 578/14 mit einer Gesamtfläche von ca. 2,5 ha, dabei handelt es sich um brachliegende Industrie- und Gewerbeflächen in unmittelbarer Nähe zum Fluss Chemnitz. Mit der Errichtung der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage und der damit verbundenen Erzeugung von nachhaltigem Strom sollen diese Flächen wieder einer Nutzung zugeführt werden.
● ● ● In Anbetracht der COVID-19 Situation bitten wir zwingend um telefonische Voranmeldung unter (03724) 63-135 vor persönlichen Einsichtnahmen! ● ● ●
Nach telefonischer Anmeldung kann der Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbefläche an der Chemnitz“
vom 29. April bis 04. Juni 2021
in der Gemeindeverwaltung Taura, Köthensdorfer Straße 1, 09249 Taura während der nachfolgend genannten Sprechzeiten von jedermann eingesehen werden:
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
und in der Stadtverwaltung Burgstädt, Brühl 1, 09217 Burgstädt während der nachfolgend genannten Sprechzeiten eingesehen werden:
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag 09.00 – 11.00 Uhr
Gemäß §4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde unter https://www.gemeinde-taura.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Taura, den 13. April 2021
Robert Haslinger
Bürgermeister Siegel