Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Taura
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Wohngebiet am Taurastein“
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 28.09.2020 den Entwurf vom 15.09.2020 der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Wohngebiet am Taurastein“ einschließlich Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan von 2003 besteht Baurecht. Der Vorhabenträger beabsichtigt, abweichend von dem rechtskräftigen VEP, die Gebäude in abweichender Stellung zueinander und geänderter Erschließungs-geometrie zu errichten. Diese neue Planung ist mit den Grundzügen des zurzeit gültigen VEP nicht zu vereinbaren, es ist eine Änderung des rechtsgültigen VEP nach § 12 BauGB erforderlich.
Von einst sieben geplanten Parzellen wird im Änderungsverfahren eine Verringerung der Anzahl der Baukörper angestrebt, hiermit soll hauptsächlich den geologischen Belangen dieses Standortes besser Rechnung getragen werden.
● ● ● In Anbetracht der COVID-19 Situation bitten wir zwingend um telefonische Voranmeldung unter (03724) 63-135 vor persönlichen Einsichtnahmen! ● ● ●
Nach Telefonischer Anmeldung kann der Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Wohngebiet am Taurastein“ mit Begründung in der Fassung vom 15.09.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 15.10.2020 bis 16.11.2020
in der Gemeindeverwaltung Taura, Köthensdorfer Straße 1, während der nachfolgend genannten Sprechzeiten von jedermann eingesehen werden:
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
und in der Stadtverwaltung Burgstädt, Brühl 1, im Bürgerbüro im Rathausdurchgang, während der nachfolgend genannten Sprechzeiten eingesehen werden:
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Gemäß §4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde unter www.gemeinde-taura.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Taura, den 08.10.2020
Haslinger
Bürgermeister Siegel