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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Taura

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Wohngebiet am Taurastein“

 

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 28.09.2020 den Entwurf vom 15.09.2020 der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Wohngebiet am Taurastein“ einschließlich Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan von 2003 besteht Baurecht. Der Vorhabenträger beabsichtigt, abweichend von dem rechtskräftigen VEP, die Gebäude in abweichender Stellung zueinander und geänderter Erschließungs-geometrie zu errichten. Diese neue Planung ist mit den Grundzügen des zurzeit gültigen VEP nicht zu vereinbaren, es ist eine Änderung des rechtsgültigen VEP nach § 12 BauGB erforderlich.

Von einst sieben geplanten Parzellen wird im Änderungsverfahren eine Verringerung der Anzahl der Baukörper angestrebt, hiermit soll hauptsächlich den geologischen Belangen dieses Standortes besser Rechnung getragen werden.

 

● In Anbetracht der COVID-19 Situation bitten wir zwingend um telefonische Voranmeldung unter (03724) 63-135 vor persönlichen Einsichtnahmen!

 

Nach Telefonischer Anmeldung kann der Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Wohngebiet am Taurastein“ mit Begründung in der Fassung vom 15.09.2020  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 

vom        15.10.2020   bis    16.11.2020

 

in der Gemeindeverwaltung Taura, Köthensdorfer Straße 1, während der nachfolgend genannten Sprechzeiten von jedermann eingesehen werden:

 

Montag                        09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                     13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag                09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

 

und in der Stadtverwaltung Burgstädt, Brühl 1, im Bürgerbüro im Rathausdurchgang, während der nachfolgend genannten Sprechzeiten  eingesehen werden:

 

 

Montag                        09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                     13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag                09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag                        09.00 – 12.00 Uhr

 

Gemäß §4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde unter www.gemeinde-taura.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

 

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

 

Taura, den  08.10.2020

 

 

 

Haslinger

Bürgermeister                                                           Siegel