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Brunnennutzer aufgepasst!!

Wie jedes Jahr halten Anfang März die Grundstückseigentümer Ihren Abwassergebührenbescheid in den Händen. In diesem Jahr waren genau 5989 Objekte zu veranlagen. Mit Spannung wird dabei immer auf die Entwicklung des durchschnittlichen Jahresverbrauchs an Trinkwasser geschaut. Geht man von den zahlreichen Anrufen im Sommer 2019 aus, in denen immer wieder erklärt wurde, dass Unmengen von Trinkwasser zur Gartenbewässerung verbraucht wurden, so müsste sich eine Erhöhung des Durchschnittsverbrauchs ergeben. Im Ergebnis wurde aber festgestellt, dass der Durchschnittsverbrauch gegenüber dem Vorjahr um 2,45 % gesunken ist, wobei der Einwohner-rückgang nur 0,1 % betrug.

Wir gehen deshalb davon aus, dass die Hinweise des Abwasserzweckverbandes zur intensiveren Nutzung von Brunnen und Regenwassernutzungsanlagen zur Gartenbewässerung von vielen ernst genommen wurden. Trotzdem gibt uns zu denken, wie es möglich ist, bei einem bewohnten Haus nur einen Jahresverbrauch von 15, 10 oder gar 5 m³ Trinkwasser zu haben. Wir möchten deshalb nochmals daran erinnern, dass eine Brunnennutzung oder der Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage anzeigepflichtig ist. Versäumen Sie diese Anzeige oder der Abwasserzweckverband stellt bei einer Nachschau eine Anlage fest, so erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Abgabenhinterziehung. In jedem Fall erfolgt eine Nachberechnung der Gebühren.

Wer unangemeldet Brunnen oder Regenwassernutzungsanlagen nutzt, betrügt nicht nur den Abwasserzweckverband sondern auch seine Nachbarn, Angehörige und alle Einwohner im Verbandsgebiet. Der Abwasserzweckverband arbeitet kostendeckend. Er erwirtschaftet keinen Gewinn. Alle Gebühreneinnahmen und Umlagen aus den Mitgliedsgemeinden werden durch die jeweilige Wassermenge geteilt und dies ergibt die Abwassergebühr. Ist Ihre Wassermenge nicht in der Gesamtwassermenge enthalten, so kommt es zu einer erhöhten Gebühr, die dann zwangsläufig alle zahlen müssen. Deshalb schauen Sie auch auf Ihre Nachbarn. Mitteilungen über Brunnennutzer oder Nutzer von Regenwassernutzungsanlagen werden vertraulich behandelt. Insgesamt sind zurzeit 126 Brunnen und ähnliche Anlagen beim Abwasserzweckverband erfasst.

Ihr Abwasserzweckverband