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Schöffenwahl 2018 Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode gesucht

Für die Amtszeit 2019 bis 2023 werden Frauen und Männer für das Ehrenamt des Schöffen gesucht. Die Gemeinde Taura hat voraussichtlich eine Bewerberin bzw. einen Bewerber zu benennen.

 

Schöffinnen und Schöffen sind durch ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen und Richter Teil der Rechtsprechung. Sie üben durch ihr Amt Staatsgewalt aus. Gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichterinnen und -richtern urteilen sie „Im Namen des Volkes“ über Schuld und Unschuld Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Sie haben also darüber zu entscheiden, ob jemand freizusprechen oder zu verurteilen ist und zu welcher Strafe. Sie sind unabhängig, das heißt nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen nicht gebunden. Sie müssen unparteiisch entscheiden. Die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung und ihr Menschenverstand in das Verfahren, die Urteilsberatung und die Urteilsfindung einfließen sollen. Ein rechtswissenschaftliches Studium ist daher nicht notwendig.

 

Sie erfüllen in guter demokratischer Tradition eine wichtige öffentliche Aufgabe. Beim Schöffengericht führt eine Berufsrichterin oder ein Berufsrichter den Vorsitz. In der Verhandlung ist das Schöffengericht außerdem mit zwei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern besetzt. Bei umfangreichen Sachen kann eine weitere Berufsrichterin oder ein weiterer Berufsrichter hinzugezogen werden. Man spricht dann von einem „erweiterten Schöffengericht“. Beim Schöffengericht werden von der Staatsanwaltschaft Verfahren aus dem Bereich der mittleren Kriminalität angeklagt.

Ein Schöffe soll grundsätzlich höchstens zu zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Für diese Tätigkeit wird er entschädigt. Das Gesetz sieht die Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen vor, ferner die Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.

 

Schöffe kann grundsätzlich jedermann werden. Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Für die Schöffen sieht das Gerichtsverfassungsgesetz u. a. folgende Voraussetzungen vor:

 

  • Der Schöffe muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • Mindestalter bei Beginn der Amtsperiode: 25 Jahre,
  • Höchstalter: 69 Jahre (Stichtag 01.01.2019),
  • Die Person muss zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde Taura wohnen,
  • Personen dürfen keine geistigen oder körperlichen Gebrechen, die die Amtsausführung beeinträchtigen, haben,
  • Personen müssen die deutsche Sprache beherrschen,
  • Personen dürfen nicht in Vermögensverfall geraten sein,
  • Personen müssen die Fähigkeit besitzen, öffentliche Ämter zu bekleiden und dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt worden sein.

 

Interessierte Bürger richten ihre Bewerbung bitte mit folgenden Angaben:

  • Familienname, Geburtsname, Vorname,
  • Familienstand,
  • Geburtsdatum/Geburtsort,
  • Beruf/Tätigkeit,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Wohnort, Straße, Hausnummer,
  • frühere/jetzige Schöffentätigkeit

 

bis zum 31.03.2018 an die

                                               Gemeinde Taura

                                               Köthensdorfer Straße 1

                                               09249 Taura

 

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger von Taura sind dazu aufgerufen, sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit zu bewerben. Bewerbungsformulare erhalten Sie in der Stadtverwaltung sowie auf der Internetseite der Stadt Burgstädt. Der Gemeinderat der Gemeinde Taura wird im Mai 2018 über die Vorschlagsliste für Schöffen entscheiden. Im Anschluss daran liegt diese Liste eine Woche zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Burgstädt im Hauptamt aus.

 

Nähere Informationen über das Amt des Schöffen und das Verfahren zur Aufstellung der Vorschlagslisten der Gemeinde Taura erhalten Sie persönlich bei der Stadtverwaltung Burgstädt im Hauptamt bei Frau J. Müller oder telefonisch unter 03724 63131 sowie unter www.schoeffenwahl.de.

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