Jahresinformation der Schiedsstelle Burgstädt, Hartmannsdorf & Taura

Die jährliche Prüfung des Protokollbuches der Schiedsstelle Burgstädt, Hartmannsdorf und Taura ist durch das Amtsgericht Döbeln für das Jahr 2025, ohne Beanstandungen und mit der Bestätigung der ordnungsgemäßen Führung des Protokollbuches, erfolgt.

 

Im Jahr 2025 wurden 2 Schlichtungsverfahren vor der Schiedsstelle verhandelt. In 21 Fällen wurde die Friedensrichterin in sogenannten Tür- und Angelfällen tätig. Bei einer vorliegenden Streitigkeit bzw. Uneinigkeit kann ein kostenneutrales Vorgespräch zur Sache sowie eine Beratung zum Schlichtungs- oder zur Sühneverhandlung erfolgen. Der Sachverhalt wird von den Betroffenen dargestellt und das Verfahren durch die Friedensrichterin erläutert.

 

Die Schiedsstelle kann in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und "kleinen" Strafsachen schlichtend tätig werden. Das Verfahren vor der Schiedsstelle dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine gütliche Einigung der Parteien kostengünstig und schnell beizulegen. Die Schiedspersonen sind vom Stadtrat gewählt, vom Direktor des Amtsgerichts bestätigt und vereidigt. Sie sind ehrenamtlich tätig und sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Das persönliche Erscheinen der geladenen Parteien zur Schlichtungs- oder Sühneverhandlung ist Pflicht. Ziel der Verhandlung ist, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Der vor der Schiedsstelle geschlossene Vergleich ist rechtswirksam und vollstreckbar wie ein Gerichtsurteil.

 

Friedensrichter unterstehen der unmittelbaren Aufsicht des Amtsgerichtsdirektors.  Die Tätigkeit der Friedensrichter wird insbesondere hinsichtlich ihrer fach- und zeitgerechten Durchführung beaufsichtigt

 

Das Sächsische Schiedsstellengesetz schafft die Voraussetzungen, dass die Schiedsstellen an Bedeutung gewinnen können. Nur so kann der allseits bemängelten Streitkultur in Deutschland, nämlich bei jeder Meinungsverschiedenheit ein staatliches Gericht anzurufen, eine Alternative entgegengesetzt werden, die die Eigenverantwortung der Bürger stärkt und ein gedeihliches Miteinander fördert.

 

Die für die Stadt Burgstädt, die Gemeinde Hartmannsdorf und die Gemeinde Taura zuständige Schiedsstelle befindet sich in der Stadtverwaltung Burgstädt, Brühl 1, 09217 Burgstädt. Sie können Ihr Anliegen jederzeit postalisch oder per E-Mail an die Friedensrichterin richten, einen Terminwunsch äußern oder um Rückruf bitten.

 

Ich bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen und stehe Ihnen gern im Rahmen meiner Schiedsstellentätigkeit zur Verfügung.

 

Cornelia Müller

Friedensrichterin
Burgstädt, Hartmannsdorf, Taura

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