Gemeinderat berät neue Feuerwehrkostensatzung
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 26.06.2026 mit der Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Taura befasst. Ziel ist es, die bisherige Satzung aus dem Jahr 2013 an die aktuelle Rechtslage anzupassen und eine rechtssichere Grundlage für die Abrechnung kostenpflichtiger Feuerwehreinsätze zu schaffen.
Die neue Satzung richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Freistaates Sachsen. Dadurch gelten künftig die landesweit einheitlichen Kostensätze für Feuerwehrfahrzeuge. Einsatzzeiten werden künftig auf die Minute genau berechnet. Verbrauchte Materialien werden zu den tatsächlichen Kosten abgerechnet. Neu geregelt ist außerdem, wie Kosten für notwendige Leistungen anderer Unternehmen oder für beschädigte Ausrüstung berücksichtigt werden.
Für Bürgerinnen und Bürger ist wichtig zu wissen: Feuerwehreinsätze bleiben weiterhin grundsätzlich kostenfrei, wenn sie im Rahmen der gesetzlichen Pflichtaufgaben erfolgen. Ein Kostenersatz wird nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen erhoben, beispielsweise bei bestimmten technischen Hilfeleistungen oder Fehlalarmen. Die neue Satzung sorgt somit für eine transparente und einheitliche Kostenberechnung nach den aktuellen landesrechtlichen Vorgaben.
Während der Beratung wurden Fragen zur künftigen Kostenberechnung gestellt. Dabei wurde erläutert, dass der Stundensatz für die Einsatzkräfte derzeit noch ermittelt wird. Außerdem wurde erklärt, dass die bisherige Feuerwehrkostensatzung aufgrund ihres Alters nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprach und deshalb nicht mehr angewendet wurde. Die Abrechnung erfolgte zuletzt auf Grundlage der Sächsischen Feuerwehrverordnung.
Die Beschlussfassung über die neue Feuerwehrkostensatzung ist für die Gemeinderatssitzung am 24. August 2026 vorgesehen.