Veröffentlichung der Kommunalen Wärmeplanung für die Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt-Mühlau-Taura
Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichung der Kommunalen Wärmeplanung für die Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt-Mühlau-Taura
Die kommunale Wärmeplanung wird auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) in Verbindung mit der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) erstellt. Die Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt-Mühlau-Taura ist als planungsverantwortliche Stelle zur Durchführung dieser Aufgabe verpflichtet.
1. Ziel und Zweck der Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung stellt ein strategisches Instrument zur langfristigen Gestaltung einer klimaneutralen Wärmeversorgung dar. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie der Wärmebedarf im Gemeindegebiet künftig treibhausgasneutral, sicher und wirtschaftlich gedeckt werden kann.
2. Inhalte des Entwurfs
Der vorliegende Entwurf des Abschlussberichtes umfasst insbesondere:
eine Bestandsanalyse des aktuellen Wärmeverbrauchs und der Versorgungsstruktur,
eine Potenzialanalyse erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme,
die Entwicklung eines Zielszenarios für die zukünftige Wärmeversorgung,
die räumliche Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete,
einen Maßnahmenkatalog zur schrittweisen Umsetzung.
3. Veröffentlichung und Beteiligung
Der Abschlussbericht wird öffentlich zugänglich gemacht und kann ab dem 27.04.2026 eingesehen werden:
auf den Internetseiten der Stadt Burgstädt, der Gemeinde Mühlau und der Gemeinde Taura
in Papierform im Rathaus der Stadt Burgstädt (Bauamt, Brühl 1, 09217 Burgstädt)
Im Anschluss an die Veröffentlichung wird eine Frist von 30 Tagen eingeräumt, innerhalb derer Stellungnahmen abgegeben werden können.
4. Weiteres Verfahren
Die innerhalb der Beteiligungsfrist eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und in den Wärmeplan eingearbeitet. Erst nach Abschluss dieser Auswertung wird der Wärmeplan als Abschlussbericht finalisiert. Auf dieser Grundlage erfolgt die Beschlussfassung in den Gemeinderäten.
Der endgültig beschlossene Wärmeplan wird anschließend gemäß § 4 SächsWPVO durch die Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt-Mühlau-Taura als planungsverantwortliche Stelle dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz angezeigt.
5. Rechtlicher Hinweis
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für einzelne Grundstückseigentümer. Sie bildet jedoch die Grundlage für zukünftige Entscheidungen und Maßnahmen der Wärmeversorgung.
6. Hinweis zur Fortschreibung
Die kommunale Wärmeplanung ist regelmäßig fortzuschreiben und an aktuelle Entwicklungen anzupassen.
Burgstädt, den 16.04.2026
Lars Naumann
Bürgermeister