Frühjahrsputz vor der Haustür – Straßenränder und Gehwege nicht vergessen!
Am 1. März war meteorologischer Frühlingsanfang und das schöne Wetter macht Lust auf draußen. Auf vielen Grundstücken wird fleißig gewerkelt, Gärten werden auf Vordermann gebracht und Überbleibsel des Winters beseitigt.
Bitte vergessen Sie bei Ihrem Frühjahrsputz nicht die an Ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Straßen und Gehwege! Als Anlieger sind Sie laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet, diese Bereiche sauber zu halten. Die Reinigungspflicht erstreckt sich dabei vor allem auf das Beseitigen von Fremdkörpern wie Ästen, Laub, Gras, Unkraut und allgemeinen Verunreinigungen.
Genaue Einzelheiten finden Sie in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Taura auf unserer Website unter www.gemeinde-taura.de/ortsrecht. Hier können Sie alles Wichtige zu den Anliegerpflichten nachlesen.
Übrigens gilt die Reinigungspflicht für Anlieger das ganze Jahr lang bzw. wird bei Schnee daraus eine Schneeräumpflicht.
Wir danken allen, die bereits jetzt unseren Ort auch an diesen Stellen sauber halten.
Ihre Gemeindeverwaltung