Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung

Am zweiten Sonntag im September begehen wir in Sachsen den Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung. Dieser Tag erinnert an das Schicksal von Millionen Menschen, die infolge des Zweiten Weltkriegs ihre Heimat verloren. Zugleich würdigen wir die enorme Aufbauleistung der Heimatvertriebenen und Aussiedler, die in Sachsen eine neue Heimat gefunden haben.

 

Nach 1945 kamen über eine Million Vertriebene und Flüchtlinge nach Sachsen. Viele von ihnen blieben dauerhaft und prägten unser Land bis heute. Sie bauten nicht nur für sich selbst eine neue Existenz auf, sondern halfen tatkräftig beim Wiederaufbau zerstörter Städte, Dörfer und Infrastrukturen. Ihr Engagement hat das gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Leben in Sachsen nachhaltig bereichert.

 

Der Sächsische Landtag und die Staatsregierung haben 2014 beschlossen, diesen Gedenktag jährlich zu begehen. In der Proklamation des damaligen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich heißt es:

„Mit ihrem Willen zum Neuanfang und ihrer Bereitschaft zur Versöhnung haben die Vertriebenen unserem Land wichtige soziale, wirtschaftliche und kulturelle Impulse gegeben. Sie sind zugleich Brückenbauer zwischen Sachsen und seinen östlichen Nachbarn.“

 

Der Gedenktag ist ein Tag der Erinnerung und der Mahnung: Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung dürfen niemals als Mittel der Politik akzeptiert werden. Er erinnert uns daran, dass Frieden, Freiheit und die Wahrung der Menschenrechte Grundpfeiler unseres Zusammenlebens sind.

 

Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger ein, diesen Tag in würdiger Form zu begehen und damit ein Zeichen für Menschlichkeit und Versöhnung zu setzen.

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