Neue Regelungen ab Mai 2025: Nur noch digitale Passbilder für Ausweis und Reisepass
Eine Information des Einwohnermeldeamtes Burgstädt
Wer ab Mai 2025 ein Dokument - Ausweis oder Reisepass - beantragt, muss diese Neuerungen beachten:
Ab dem 1. Mai 2025 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos.
Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern. Die Personalausweis- und Passbehörden dürfen dann nur noch Lichtbilder in digitaler Form bei Dokumentenbeantragungen verwenden. Die Lichtbilder müssen durch zertifizierte Fotografen oder andere zertifizierte Einrichtungen über ein cloudbasiertes System an die Behörden übermittelt werden oder direkt in der Behörde angefertigt werden.
Die Stadt Burgstädt wird daher ab dem 5. Mai 2025 ein Fototerminal zur selbstständigen Lichtbilderfassung vor Ort anbieten. Das Gerät wird durch die Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt und befindet sich in unserem Bürgerbüro.
Personen, die einen Personalausweis- oder Reisepass beantragen wollen, werden über die Menüführung des Fototerminals zur Lichtbild-Erstellung angeleitet, sodass in der Regel keine Mithilfe durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung notwendig ist. Dennoch stehen Ihnen die Kollegen des Bürgerbüros mit Rat und Tat gern zu Seite.
Bei der Lichtbilderfassung vor Ort fallen Gebühren in Höhe von 6,00 Euro an. Bei gleichzeitiger Beantragung von Ausweis und Pass wird diese Gebühr nur einmalig erhoben.
Lichtbilder, welche durch zertifizierte Drittanbieter, wie zum Beispiel Fotografen und Drogeriemärkte elektronisch übermittelt werden, können für mehrere Dokumentenanträge innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten genutzt werden, ohne dass vor Ort zusätzliche Kosten entstehen. Welcher Fotograf in Ihrer Nähe zertifiziert ist, erfahren Sie unter www.e-passfoto.de.
Mitgebrachte Lichtbilder in Papierform oder selbst angefertigte Dateien auf Speichermedien können nicht verwendet werden!
Kontakt zum Einwohnermeldeamt:
Tel. 03724 63160
E-Mail: