Die
Entwicklung zum Industriedorf begann
zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Neben
dem Leineweberhandwerk entwickelte
sich die Strumpfwirkerei. Bis zum
Jahre 1840 arbeiteten in Taura 120
Strumpfwirker mit 36 Gesellen und
20 Lehrlingen. Gegen 1860 wurde sodann
die Strumpfwirkerei von der Handschuhindustrie
zurückgedrängt.
Bei Arthur Beil lesen
wir:
"...Ein Jahrhundert
hielten sich die Tauraer Meister zur
Peniger Innung. Im Jahre 1857 trennten
sie sich von ihr, um eine selbständige
Körperschaft zu bilden. Die Veranlassung
dazu mag die Umgestaltung der Gerichtsbarkeit
gegeben haben. Bis zu dem Zeitpunkt
war Taura den Amte Penig unterstellt
gewesen, jetzt wurde es bei der Aufhebung
der Herrschaftsgerichte dem Gerichtsamte
Burgstädt überwiesen. Die
Trennung von der Peniger Innung geschah
ganz friedlich, da letztere der Lösung
nichts in den Weg legte ... Die nächste
Zeit beschäftigte man sich mit
der Einrichtung der neuen Innung,
die man ganz nach den hergebrachten
Formen aufbaute mit der Gliederung:
Meister, Gesellen, Lehrlinge, mit
deren Bestätigungen: Meisterrechterwerben,
Lossprechen und Aufdingen. Dazu gehörte
weiter die Aufstellung der zu erhebenden
Gebühren, die man anderwärts
für Meisterkinder und fremde
Eintretende verschieden abstufte.
Wie in Penig legte man auf die Einrichtung
der Sterbekasse den größten
Wert, um den Hinterbliebenen eine
bescheidene Beihilfe zu den Bestattungskosten
gewähren zu können. Als
äußeres Zeichen des neuen
Verbandes wurde eine Fahne beschafft,
die bei jedem Auftreten in der Öffentlichkeit,
insbesondere bei Beerdigungen, mitgeführt
wurde.
Zum weiteren Inventar
ließ man eine Innungslade aus
Nussbaumholz herstellen, in der man
die beiden Handwerkssiegel, die Gesetzbücher
und die übrigen Handwerksbücher
aufbewahrte. Die Errichtung einer
Strumpfwirkerherberge im Orte, wozu
man obrigkeitliche Zustimmung einzuholen
hatte, lehnte indessen die Kreisdirektion
1857 aus Mangel an Bedürfnis
und der Besorgnis ab, dass eine solche
die Strumpfwirker zum Wirtshausleben
verführen werde ...
Die Vierteljahresversammlungen, Quartale
genannt, mussten aus Mangel an eigener
Behausung bald in dem, bald in jenem
Wirtshause abgehalten werden und verliefen
in der hergebrachten Weise, dass vor
der offenen Lade nach vorher abgelegtem
Meisterstück das Meisterrecht
erteilt, dass Lehrlinge nach beendigter
Lehrzeit losgesprochen oder neue Zöglinge
nach einer Probezeit, die vier Wochen
nicht überschreiten durfte, aufgedingt
wurden. Jeder Meister hinterlegte
an solcher Tagung das Quartalsgeld.
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