Am 5. Februar 1839 erfolgte
auch in Köthensdorf die Einführung
der Landgemeindeordnung. Alle über
25 Jahre alten männlichen Einwohner
des Dorfes wurden an diesem Tag in
die Schenke im Lehngut eingeladen,
um an der Wahl teilzunehmen. 68 Einwohner
waren erschienen. Sie wählten
mit Stimmzettel Vertreter aus vier
Gruppen für den Gemeinderat:
Gruppe A (Bauern) fünf Vertreter,
Gruppe B (Gärtner) einen Vertreter,
Gruppe C (Hausbesitzer) vier Vertreter,
Gruppe D (Hausgenossen) zwei Vertreter.
Am 15. Februar begaben
sich die gewählten Gemeinderäte
zur Gerichtsstelle in Limbach. Dort
wählten sie mit Stimmzetteln
aus ihren Reihen Carl Gottlob Bonitz
zum Gemeindevorsteher, Johann Adam
Winkler zum stellvertretenden Gemeindevorsteher
und Johann Georg Bölling zum
Gemeindeältesten (alle aus Gruppe
A).
Der Gemeinderat tagte
bis 1843 in der Schenke im Lehngut.
Infolge eines Streites zwischen dem
Gemeinderat und dem Käufer des
Schenkgutes, C. F. Uhlig, stellte
der Gemeinderat Adam Winkler (ehemals
Gut von Willi Matthes) in seinem Gut
einen Raum zur Verfügung.
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