Ortschaftsratswahlen 07.06.2009
für den Ortsteil Köthensdorf-R.

Öffentliche Bekanntmachung

des Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl
im Ortsteil Köthensdorf- R. der Gemeinde Taura

am 07. Juni 2009

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.06.2009 das Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl im Ortsteil Köthensdorf-R. der Gemeinde Taura ermittelt:

1. Zahl der Wahlberechtigten
630
2. Zahl der Wählerinnen und Wähler
373
3. Zahl der ungültigen Stimmzettel
24
4. Zahl der gültigen Stimmzettel
349
5. Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen
809
  1. Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf den Wahlvorschlag:

    Lfd.
    Nr.
    Name der Partei, Wählervereinigung oder Bewerber/in
    Kurz-
    bezeichnung
    Gesamt-
    stimmen
    Sitze
    1
    Wählervereinigung Freiwillige Feuerwehr Köthensdorf
    WFFK
    806
    6


  2. Entsprechend den für die Bewerber des Wahlvorschlages und weitere Personen abgegebenen gültigen Stimmen sind folgende Bewerberinnen und Bewerber bzw. weitere Personen gewählt (Wahl zum Ortschaftsrat fand als Mehrheitswahl statt):
Lfd.
Nr.
Name, Vorname der Bewerber
Partei/Wähler-
vereinigung
Anzahl der
Stimmen
1
Schimmang, Peter
WFFK
201
2
Schirmer, Olaf
WFFK
188
3
Klose, Marion
WFFK
92
4
Falkner, Ronny
WFFK
79
5
Körner, Annett
WFFK
87
6
Geßner, Martina
WFFK
81

Namen der Ersatzpersonen in der Reihenfolge der von ihnen erreichten
Stimmenzahl:

Lfd.
Nr.
Name, Vorname der Bewerber
Partei/Wähler-
Vereinigung
Anzahl der
stimmen
1
Birkit, René
WFFK
78
2
König, Ronny  
2
3
Pfau, Dietmar  
1
  1. Gegen die Wahl kann gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes Einspruch erhoben werden. Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb einer Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Mittelsachsen, Frauensteiner Str. 43 in 09599 Freiberg erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 6 Wahlberechtigte beitreten.

Taura, den 11.06.2009

R. Viertel
Bürgermeister



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Quelle: Gemeinde Taura - Homepage
http://www.gemeinde-taura.de