Ortschaftsratswahlen 13.06.2004
für den Ortsteil Köthensdorf-R.

Öffentliche Bekanntmachung

des Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl
im Ortsteil Köthensdorf-R. der Gemeinde Taura

am 13. Juni 2004

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.06.2004 das Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl im Ortsteil Köthensdorf-R. der Gemeinde 09249 Taura ermittelt:

1. Zahl der Wahlberechtigten
642
2. Zahl der Wählerinnen und Wähler
400
3. Zahl der ungültigen Stimmzettel
28
4. Zahl der gültigen Stimmzettel
372
5. Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen
815
  1. Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf den Wahlvorschlag:

    Lfd.
    Nr.
    Name der Partei, Wählervereinigung oder Bewerber/in
    Kurz-
    bezeichnung
    Gesamt-
    stimmen
    Sitze
    1
    Wählervereinigung Freiwillige Feuerwehr Köthensdorf
    WFFK
    811
    6


  2. Entsprechend den für die Bewerber des Wahlvorschlages und weitere Personen abgegebenen gültigen Stimmen sind folgende Bewerberinnen und Bewerber bzw. weitere Personen gewählt (Wahl zum Ortschaftsrat fand als Mehrheitswahl statt):
lfd.
Nr.
Name, Vorname der Bewerber
Partei/Wähler-
vereinigung
Gesamt-
stimmen
1
Wicht, Monika
WFFK
159
2
Schirmer, Olaf
WFFK
158
3
Schimmang, Peter
WFFK
92
4
Müller, Gerd
WFFK
87
5
Schreckenbach, Sebastian
WFFK
82
6
Klose, Marion
WFFK
75

Namen der Ersatzpersonen in der Reihenfolge der von ihnen erreichten
Stimmenzahl:

lfd.
Nr.
Name, Vorname der Bewerber
Partei/Wähler-
Vereinigung
Gesamt-
stimmen
1
Falkner, Ronny
WFFK
61
2
Unterdörfel, Florian
WFFK
57
3
Slomczyk, Christian
WFFK
40

Für folgende weitere Personen wurden Stimmen abgegeben:

lfd.
Nr.
Name, Vorname der Bewerber  
Gesamt-
stimmen
1
Böhm, Marko  
1
2
Hanisch, Steffen  
1
3
Rehnert, Manfred  
1
4
Pfau, Dietmar  
1
  1. Gegen die Wahl kann gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes Einspruch erhoben werden. Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb einer Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Mittweida, Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 6 Wahlberechtigte beitreten.


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Quelle: Gemeinde Taura - Homepage
http://www.gemeinde-taura.de