Planfeststellung B107

BEKANNTMACHUNG

Planfeststellung für die B 107 - Ausbau der Ortsdurchfahrt Markersdorf, 5. Bauabschnitt, von NK 5043 023, Stat. 3.104 bis NK 5043 025, Stat. 0.274 in den Gemeinden Claußnitz und Taura

Das Straßenbauamt Chemnitz hat für das o a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 05.09.2006 bis 05.10.2006 in der Gemeinde Taura, Köthensdorfer Straße 1, 09249 Taura, Sekretariat des Bürgermeisters, Zimmer 4, während der Dienststunden

Montag   von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 14.00 Uhr
Dienstag   von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag   von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag   von 9.00 bis 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

  1. Jeder kann bis spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 19.10.2006, beim Regierungspräsidium Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder bei der Gemeinde Taura, Köthensdorfer Straße 1, 09249 Taura, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 17 Abs. 4 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

    Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.

  2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen können in einem Termin erörtert werden, der gegebenenfalls noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

    Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
    Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

  3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

  4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

  5. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

  6. Die Nummer 1, 2, 3 und 5 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend.

  7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 Bundesfernstraßengesetz und die Veränderungssperre nach § 9a Bundesfernstraßengesetz in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 Bundesfernstraßengesetz).

    Es wird darauf hingewiesen, dass auch Flurstücke, die nicht im Bereich der Trasse gelegen sind, durch die Baumaßnahme betroffen sein können (Ausgleichsflächen für landschaftspflegerische Begleitplanung).

Amtliches Veröffentlichungsblatt der Gemeinde.
"Tauraer Heimatblatt", 31.08.-07.09.2006

Vivus

Bürgermeister





Quelle: Gemeinde Taura - Homepage
http://www.gemeinde-taura.de