Planfeststellung S
242 Ortsumgehung Burgstädt/Taura,
S 241/S 242
- Anhörungsverfahren
-
- Der Erörterungstermin wird
durchgeführt
am 16.06., 17.06. und 18.06.2004
jeweils ab 9.00 Uhr im Hotel "Alte
Spinnerei", Konferenzraum,
Chemnitzer Straße 89-91, 09217
Burgstädt
- Die Teilnahme am Termin ist jedermann,
dessen Belange durch das Bauvorhaben
berührt werden, freigestellt.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten
ist möglich. Dieser hat seine
Bevollmächtigung durch eine
schriftliche Vollmacht nachzuweisen
und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde
zu geben. Es wird darauf hingewiesen,
dass bei Ausbleiben eines Beteiligten
auch ohne ihn verhandelt werden
kann, dass verspätete Einwendungen
ausgeschlossen sind und dass das
Anhörungsverfahren mit Schluss
der Verhandlung beendet ist. Sofern
Einwender nicht am Erörterungstermin
teilnehmen, gelten die von ihnen
erhobenen Einwendungen als aufrecht
erhalten und werden im weiteren
Verfahren entsprechend berücksichtigt.
- Durch die Teilnahme am Erörterungstermin
oder durch Vertreterbestellung entstehende
Kosten werden nicht erstattet.
- Der Erörterungstermin ist
nicht öffentlich.
Organisatorischer Hinweis:
Am 16.06.2004 ist beabsichtigt, die
Einwendungen der Bürger aus dem
Bereich der Stadt Burgstädt zu
erörtern. Am 17.06.2004 wird
mit der Erörterung der Einwendungen
der Bürger aus der Gemeinde Taura
in nachstehender Reihenfolge begonnen:
- Wohngebiet: Neue Straße,
Taurasteinstraße, Arthur-Beil-Straße
sowie Rosenstraße
- Hauptstraße, Kirchsteig
sowie Gartenstraße
- Richard-Meinig-Straße
- Mittweidaer Straße
Im Anschluss an die
Erörterung von Einwendungen aus
der Gemeinde Taura werden etwaige
weitere Einwendungen aus der Stadt
Burgstädt erörtert.
Am 18.06.2004 erfolgt die Erörterung
mit den Trägern öffentlicher
Belange, den Leitungsunternehmen sowie
den anerkannten Umweltverbänden.
gez. Wittekindt
Referent
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