Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahl im OT Köthensdorf-Reitzenhain 2004

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahl im OT Köthensdorf-Reitzenhain der Gemeinde Taura am Sonntag, dem 13. Juni 2004

Für die Wahl wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen:

Bezeichnung des Wahlvorschlags
(Name der Partei/Wählervereinigung, Kurzbezeichnung/Kennwort)

1. Wählervereinigung Freiwillige Feuerwehr Köthensdorf (WFFK)

Bewerber
(Familienname, Vorname)
Beruf o. Stand
Geburts-
jahr
Anschrift
(Hauptwohnung)
1. Schirmer, Olaf
BMSR-Techniker
1966
Gasse 8 a
09249 Taura -
OT Köthensdorf-R.
2. Wicht, Monika
Sozialvers.
angestellte,
Dipl.-BW (FH)
1956
Köthensdorfer Hauptstr. 72
09249 Taura -
OT Köthensdorf-R.
3. Schimmang, Peter
Dr.-Ingenieur
1936
Gasse 1
09249 Taura -
OT Köthensdorf-R.
4. Müller, Gerd
Fliesenleger
1976
Köthensdorfer Hauptstr. 55
09249 Taura -
OT Köthensdorf-R.
5. Klose, Marion
Lagerarbeiter
1958
Köthensdorfer Hauptstr. 104a
09249 Taura -
OT Köthensdorf-R.
6. Falkner, Ronny
Kundendienstleiter
1967
Köthensdorfer Hauptstr. 67
09249 Taura -
OT Köthensdorf-R.
7. Schreckenbach, Sebastian
Tischler
1979
Siedlung 7
09249 Taura -
OT Köthensdorf-R.
8. Unterdörfel, Florian
Azubi (Straßentiefbau)
1985
Köthensdorfer Hauptstr. 102
09249 Taura -
OT Köthensdorf-R.
9. Slomczyk, Christian
Kfz-Klempnermeister
1953
Siedlung 21
09249 Taura -
OT Köthensdorf-R.

Weiterhin kann jede wählbare Person gewählt werden, da nur ein Wahlvorschlag zugelassen wurde.

Da für die Wahl zum Ortschaftsrat im OT Köthensdorf-R. nur ein Wahlvorschlag eingereicht und auch zugelassen wurde, findet diese Wahl am 13. Juni 2004 als Mehrheitswahl statt (§ 7 Abs. 3 Satz 2 KomWG). Das heißt, jede wählbare Person des Ortsteiles Köthensdorf-R. kann gewählt werden (§ 21 Abs. 3 KomWO).
Wählbar sind demzufolge Bürger der Gemeinde und Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (ausländische Unionsbürger), die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Ortschaft Köthensdorf-R. wohnen.

  • Bürger der Gemeinde ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes.
  • Für ausländische Unionsbürger ist Voraussetzung, dass sie weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, die Wählbarkeit verloren haben.

Taura, den 06.05.2004

Vivus
Bürgermeister




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Quelle: Gemeinde Taura - Homepage
http://www.gemeinde-taura.de