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Sehr geehrte
Einwohnerinnen und Einwohner,
wie bereits in der 3. Dezemberausgabe
2003 des Heimatblattes angekündigt,
veröffentlichen wir heute
in vollem Wortlaut die Stellungnahme
der Gemeinde Taura zum Planfeststellungsverfahren
"S 242 Ortsumgehung Burgstädt/Taura
S 241/S 242". Diese wurde
fristgerecht dem Regierungspräsidium
Chemnitz übergeben.
K. Vivus,
Bürgermeister
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S 242 Ortsumgehung
Burgstädt/Taura, S 241/S 242
auf dem Gebiet der Gemarkung Taura
von KM 1+670 bis S 241 NK 5043 009,
Stat.0+000
Sehr geehrte Damen und
Herren,
die mit Schreiben des Regierungspräsidiums
vom 27.10.2003 übergebenen Unterlagen
zum Planfeststellungsverfahren wurden
in der öffentlichen Sitzung des
Technischen- und Verwaltungsausschusses
am 17.11.2003 und in den öffentlichen
Sitzungen des Gemeinderates am 24.11.2003
und 08.12.2003 behandelt.
Daraus resultierend
nehmen wir wie folgt Stellung:
- Schon die Überschrift zum
Planfeststellungsverfahren
S 242 Ortsumgehung Burgstädt/Taura,
S 241/242 auf dem Gebiet der Gemarkung
Taura ist falsch. Für Taura
ist die neue Straße keine
Ortsumgehung, sondern eine Ortsdurchfahrt.
Die Anlieger der oberen Mittweidaer
Straße sind von zwei Hauptstraßen
eingeschlossen und die Wohngebiete
Arthur-Beil-Straße sowie das
Ortszentrum von Emissionen und Lärmbelästigung
betroffen.
- Für die Genehmigung des gesamten
Planungsverfahrens ist eine Nutzensberechnung
Voraussetzung. Diese berechnet sich
aus der Anzahl der Fahrzeuge und
der Fahrtzeitverkürzung durch
die neue Straße Mit der ursprünglichen
Zahl von 18.700 Fahrzeugen/24 h
wurde die Planung gerechtfertigt.
Damit wurden aber die zulässigen
Lärmgrenzen überschritten
(mit 62 dB (A)). Um den Lärmpegel
in den Bereich vorgeschriebener
Grenzen zu bringen, ohne den Aufwand
für Lärmschutzmaßnahmen
realisieren zu müssen, hat
man einfach die Anzahl der Fahrzeuge
im derzeitigen Planungsstand um
die Hälfte nach unten auf 8.500/24
h korrigiert. Damit bringt die Straße
nicht den erforderlichen Nutzen,
um den Bau zu rechtfertigen. Mit
dieser Zahl hätte man also
die Steuergelder schon für
die Planung des unrentablen Bauvorhabens
einsparen können.
- Die schalltechnische Untersuchung
sowie die Untersuchung zur prognostischen
Schadstoffsituation und deren Umsetzung
in die Planung berücksichtigen
nicht in angemessener Weise die
Belange der betroffenen Anwohner
der Wohngebiete Arthur-Beil-Straße,
der Hauptstraße und dem Kirchsteig.
Um die Auswirkungen (besonders Lärm)
zu diesen Wohngebieten und dem geplanten
"Wohnpark Taurastein"
so gering als möglich zu halten,
sollte die Trasse zwischen den Knotenpunkten
3 (Taurasteinstraße) und 4
(Mittweidaer Straße) unbedingt
so tief als möglich in den
Einschnitt gelegt werden. Dies ist
besonders in Höhe des Regenrückhaltebeckens
III anzustreben. Dazu sollten die
Böschungen beiderseits der
Trasse mit einheimischen Bäumen
und Großsträuchern bepflanzt
werden.
- Als besonders nachteilig in den
Unterlagen des Feststellungsentwurfes
gegenüber der Vorplanung stellt
sich die Ausbildung des Knotenpunktes
4 (Mittweidaer Straße) dar.
Der zunächst als Kreisverkehr
ausgebildete Knotenpunkt wurde in
der Tektur als nicht akzeptable
Lichtsignalkreuzung geplant. Dadurch
wird hier der Verkehrsfluss in starkem
Maße behindert, was an diesem
Endpunkt der Trasse zu nicht unerheblichen
Ampelstau führen wird. Die
Gemeinde fordert die Ausbildung
dieses Knotens als Kreisverkehr,
wobei die Burgstädter Straße
an diesen Kreisverkehr mit anzuschließen
ist. Bei einer Nichtanbindung der
Burgstädter Straße an
den Knotenpunkt 4 werden durch die
Verlagerung dieses sonst über
diese Straße abfließenden
Verkehrs die Tauraer Hauptstraße
in beiden Richtungen und in besonderem
Maße die Richard-Meinig-Straße
(dann als aufzustufende Kreisstraße)
zusätzlich belastet.
- Dort befindet sich außer
Wohnbebauung auch die Tauraer Kindertagesstätte
und Kinderkrippe. Die Lärmbelästigung
für unsere Jüngsten ist
dann extrem. Sie liegt bei ca. 63,7
dB weit über der zulässigen
Norm. Auch die Schadstoffbelastung
wird um ein Vielfaches höher.
Da die Zufahrt zur Mittweidaer Straße
über die Burgstädter Straße
dann nicht mehr möglich ist,
müssen die meisten Verkehrsteilnehmer
auf der rechten Seite parken. Die
Parkplätze für die Einrichtung
befinden sich aber auf der Seite
Kindertagesstätte. Wie will
man bei dem berechneten hohen Verkehrsaufkommen
(Mittweidaer Straße 11.000
Fahrzeuge, Richard-Meinig-Straße
4.000 Fahrzeuge) mit den Kindern
über die Mittweidaer Straße
zur Kindertagesstätte kommen?
Das ist so nicht zu verantworten!
- Die neue Straße ist nicht
als Autobahnzubringer, sondern als
Umgehung für Burgstädt
geplant. Keine Planungsunterlage
für die Autobahn A 72 beinhaltet
in den Anbindungen und Ausbauplänen
eine solche Maßnahme. Planbeginn
dieser Straße liegt in Burgstädt.
Die Autobahnanbindungen in Höhe
Wittgensdorf und Niederfrohna und
der geplante Ausbau vorhandener
Straßen zu diesen Anschlussstellen
beinhaltet von unserer Region aus
kürzere Verbindungen Richtung
Chemnitz oder Leipzig als über
Hartmannsdorf und von Mittweida
aus wird man schon gar nicht über
Burgstädt nach Chemnitz oder
Leipzig fahren. Damit ist auch der
Planungsansatz aus der Vorplanung
"Autobahnzubringer für
den Durchgangsverkehr aus dem Bereich
Mittweida" falsch.
- Mit der Sperrung der Burgstädter
Straße wird der nicht unerhebliche
Durchgangsverkehr von und in Richtung
Köthensdorf und Wittgensdorf
über die obere Hauptstraße
oder das Ortszentrum fließen.
Damit beeinträchtigt die neue
Straße nicht nur direkt die
Anlieger, sondern den ganzen Ort.
- Die Gemeinde fordert ebenso die
Ausbildung des Knotenpunktes 3 (Taurasteinstraße)
als Kreisverkehr. Damit würden
ein zügiger durchgehender Verkehr
gewährleistet und die negativen
Auswirkungen des Anhaltens und Wiederanfahrens
vermindert.
- An den Knotenpunkten 3 und 4 sind
die Fuß- und Radwege bei der
Kreisverkehrsanbindung maximal gesichert
auszubilden.
- Unmittelbar am Knotenpunkt 4 befindet
sich das Altenpflegeheim "Am
Taurastein" in der freien Trägerschaft
des DRK (60 Betten und 6 WE Betreutes
Wohnen). Die Vorzüge der bisherigen
wunderbaren Lage gab für viele
ältere Menschen den Ausschlag,
den Lebensabend in dieser Einrichtung
zu verbringen. Nach dem Bau der
Straße und der 4 m hohen Lärmschutzwand
wird die Anlage eher einer geschlossenen
Einrichtung ähneln. Da man
sich im Gegensatz zu einer solchen
hier freiwillig zu wohnen entscheidet,
wird die Auslastung sinken. Deshalb
sollte die vorgesehene Lärmschutzwand
im Interesse der dort aufgenommenen
Heimbewohner entweder näher
Richtung Umgehungsstraße gerückt
oder anderweitig (z.B. als begrünter
Erdwall) ausgebildet werden.
- Negative Auswirkungen auf die
Gewerbetreibenden der Mittweidaer
Straße westlich des Knotenpunktes
4 ( Shell-Tankstelle, Penny-Markt
mit Fleischer-, Bäckerladen
und Gaststätte "Bellevue",
VW-Autohaus, Gärtnerei, Tischlerei,
Klempnerei) bleiben nicht aus, da
diese vom Durchgangsverkehr abgeschnitten
werden. Durch die Verlagerung dieses
Knotenpunktes ca. 300 m von der
Burgstädter Straße Richtung
Burgstädt neben die Tankstelle
(Flurstück 361/10) könnten
diese Betriebe von der Umgehungsstraße
profitieren, ebenso würden
die dargelegten Verkehrs- und Emissionsprobleme
gelöst. Weiterhin würde
die Trasse sich von den Wohngebieten
Arthur-Beil-Straße, Hauptstraße
und Kirchsteig entfernen, so dass
auch die Belastungen der Anwohner
dieser Gebiete geringer ausfallen.
- Nach Fertigstellung des grundhaften
Ausbaus der Mittweidaer Straße
von der Einmündung Lindenstraße
in Burgstädt bis zum Abzweig
Schweizerthaler Straße in
Taura ist für die Anlieger
eine bedeutend höhere Wohnqualität
durch die Lärmminderung und
durch das Anlegen von Fußwegen
geschaffen worden. Bei ähnlichem
Ausbau der Chemnitzer Straße
und der Straße der Deutschen
Einheit in Burgstädt werden
auch hier entsprechend gute Verkehrsverhältnisse
geschaffen, so dass der Bau der
Umgehungsstraße für Burgstädt
noch einmal überprüft
werden sollte.
Bei all diesen genannten
Punkten stellen sich die Fragen: Wem
nützt die Straße eigentlich?
Welchen Nutzen hat diese Straße
speziell für Taura?
Zusammenfassend bitten
wir Sie, unsere angesprochenen Probleme
bzw. Lösungsmöglichkeiten
zu beachten und in die weitere Bearbeitung
einzuarbeiten. Die Gemeinde kann die
Trasse in der gegenwärtig vorliegenden
Planfassung auf keinen Fall bestätigen
und lehnt eine Realisierung ohne Einarbeitung
unserer Forderungen strikt ab.
Mit freundlichen Grüßen
K. Vivus
Bürgermeister
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