Stellungnahme der Gemeinde Taura

Ortsumgehung ??

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
wie bereits in der 3. Dezemberausgabe 2003 des Heimatblattes angekündigt, veröffentlichen wir heute in vollem Wortlaut die Stellungnahme der Gemeinde Taura zum Planfeststellungsverfahren "S 242 Ortsumgehung Burgstädt/Taura S 241/S 242". Diese wurde fristgerecht dem Regierungspräsidium Chemnitz übergeben.

K. Vivus,
Bürgermeister


S 242 Ortsumgehung Burgstädt/Taura, S 241/S 242 auf dem Gebiet der Gemarkung Taura von KM 1+670 bis S 241 NK 5043 009, Stat.0+000

Sehr geehrte Damen und Herren,
die mit Schreiben des Regierungspräsidiums vom 27.10.2003 übergebenen Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren wurden in der öffentlichen Sitzung des Technischen- und Verwaltungsausschusses am 17.11.2003 und in den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates am 24.11.2003 und 08.12.2003 behandelt.

Daraus resultierend nehmen wir wie folgt Stellung:

  1. Schon die Überschrift zum Planfeststellungsverfahren
    S 242 Ortsumgehung Burgstädt/Taura, S 241/242 auf dem Gebiet der Gemarkung Taura ist falsch. Für Taura ist die neue Straße keine Ortsumgehung, sondern eine Ortsdurchfahrt. Die Anlieger der oberen Mittweidaer Straße sind von zwei Hauptstraßen eingeschlossen und die Wohngebiete Arthur-Beil-Straße sowie das Ortszentrum von Emissionen und Lärmbelästigung betroffen.

  2. Für die Genehmigung des gesamten Planungsverfahrens ist eine Nutzensberechnung Voraussetzung. Diese berechnet sich aus der Anzahl der Fahrzeuge und der Fahrtzeitverkürzung durch die neue Straße Mit der ursprünglichen Zahl von 18.700 Fahrzeugen/24 h wurde die Planung gerechtfertigt. Damit wurden aber die zulässigen Lärmgrenzen überschritten (mit 62 dB (A)). Um den Lärmpegel in den Bereich vorgeschriebener Grenzen zu bringen, ohne den Aufwand für Lärmschutzmaßnahmen realisieren zu müssen, hat man einfach die Anzahl der Fahrzeuge im derzeitigen Planungsstand um die Hälfte nach unten auf 8.500/24 h korrigiert. Damit bringt die Straße nicht den erforderlichen Nutzen, um den Bau zu rechtfertigen. Mit dieser Zahl hätte man also die Steuergelder schon für die Planung des unrentablen Bauvorhabens einsparen können.

  3. Die schalltechnische Untersuchung sowie die Untersuchung zur prognostischen Schadstoffsituation und deren Umsetzung in die Planung berücksichtigen nicht in angemessener Weise die Belange der betroffenen Anwohner der Wohngebiete Arthur-Beil-Straße, der Hauptstraße und dem Kirchsteig. Um die Auswirkungen (besonders Lärm) zu diesen Wohngebieten und dem geplanten "Wohnpark Taurastein" so gering als möglich zu halten, sollte die Trasse zwischen den Knotenpunkten 3 (Taurasteinstraße) und 4 (Mittweidaer Straße) unbedingt so tief als möglich in den Einschnitt gelegt werden. Dies ist besonders in Höhe des Regenrückhaltebeckens III anzustreben. Dazu sollten die Böschungen beiderseits der Trasse mit einheimischen Bäumen und Großsträuchern bepflanzt werden.

  4. Als besonders nachteilig in den Unterlagen des Feststellungsentwurfes gegenüber der Vorplanung stellt sich die Ausbildung des Knotenpunktes 4 (Mittweidaer Straße) dar. Der zunächst als Kreisverkehr ausgebildete Knotenpunkt wurde in der Tektur als nicht akzeptable Lichtsignalkreuzung geplant. Dadurch wird hier der Verkehrsfluss in starkem Maße behindert, was an diesem Endpunkt der Trasse zu nicht unerheblichen Ampelstau führen wird. Die Gemeinde fordert die Ausbildung dieses Knotens als Kreisverkehr, wobei die Burgstädter Straße an diesen Kreisverkehr mit anzuschließen ist. Bei einer Nichtanbindung der Burgstädter Straße an den Knotenpunkt 4 werden durch die Verlagerung dieses sonst über diese Straße abfließenden Verkehrs die Tauraer Hauptstraße in beiden Richtungen und in besonderem Maße die Richard-Meinig-Straße (dann als aufzustufende Kreisstraße) zusätzlich belastet.

  5. Dort befindet sich außer Wohnbebauung auch die Tauraer Kindertagesstätte und Kinderkrippe. Die Lärmbelästigung für unsere Jüngsten ist dann extrem. Sie liegt bei ca. 63,7 dB weit über der zulässigen Norm. Auch die Schadstoffbelastung wird um ein Vielfaches höher. Da die Zufahrt zur Mittweidaer Straße über die Burgstädter Straße dann nicht mehr möglich ist, müssen die meisten Verkehrsteilnehmer auf der rechten Seite parken. Die Parkplätze für die Einrichtung befinden sich aber auf der Seite Kindertagesstätte. Wie will man bei dem berechneten hohen Verkehrsaufkommen (Mittweidaer Straße 11.000 Fahrzeuge, Richard-Meinig-Straße 4.000 Fahrzeuge) mit den Kindern über die Mittweidaer Straße zur Kindertagesstätte kommen? Das ist so nicht zu verantworten!

  6. Die neue Straße ist nicht als Autobahnzubringer, sondern als Umgehung für Burgstädt geplant. Keine Planungsunterlage für die Autobahn A 72 beinhaltet in den Anbindungen und Ausbauplänen eine solche Maßnahme. Planbeginn dieser Straße liegt in Burgstädt. Die Autobahnanbindungen in Höhe Wittgensdorf und Niederfrohna und der geplante Ausbau vorhandener Straßen zu diesen Anschlussstellen beinhaltet von unserer Region aus kürzere Verbindungen Richtung Chemnitz oder Leipzig als über Hartmannsdorf und von Mittweida aus wird man schon gar nicht über Burgstädt nach Chemnitz oder Leipzig fahren. Damit ist auch der Planungsansatz aus der Vorplanung "Autobahnzubringer für den Durchgangsverkehr aus dem Bereich Mittweida" falsch.

  7. Mit der Sperrung der Burgstädter Straße wird der nicht unerhebliche Durchgangsverkehr von und in Richtung Köthensdorf und Wittgensdorf über die obere Hauptstraße oder das Ortszentrum fließen. Damit beeinträchtigt die neue Straße nicht nur direkt die Anlieger, sondern den ganzen Ort.

  8. Die Gemeinde fordert ebenso die Ausbildung des Knotenpunktes 3 (Taurasteinstraße) als Kreisverkehr. Damit würden ein zügiger durchgehender Verkehr gewährleistet und die negativen Auswirkungen des Anhaltens und Wiederanfahrens vermindert.

  9. An den Knotenpunkten 3 und 4 sind die Fuß- und Radwege bei der Kreisverkehrsanbindung maximal gesichert auszubilden.

  10. Unmittelbar am Knotenpunkt 4 befindet sich das Altenpflegeheim "Am Taurastein" in der freien Trägerschaft des DRK (60 Betten und 6 WE Betreutes Wohnen). Die Vorzüge der bisherigen wunderbaren Lage gab für viele ältere Menschen den Ausschlag, den Lebensabend in dieser Einrichtung zu verbringen. Nach dem Bau der Straße und der 4 m hohen Lärmschutzwand wird die Anlage eher einer geschlossenen Einrichtung ähneln. Da man sich im Gegensatz zu einer solchen hier freiwillig zu wohnen entscheidet, wird die Auslastung sinken. Deshalb sollte die vorgesehene Lärmschutzwand im Interesse der dort aufgenommenen Heimbewohner entweder näher Richtung Umgehungsstraße gerückt oder anderweitig (z.B. als begrünter Erdwall) ausgebildet werden.

  11. Negative Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden der Mittweidaer Straße westlich des Knotenpunktes 4 ( Shell-Tankstelle, Penny-Markt mit Fleischer-, Bäckerladen und Gaststätte "Bellevue", VW-Autohaus, Gärtnerei, Tischlerei, Klempnerei) bleiben nicht aus, da diese vom Durchgangsverkehr abgeschnitten werden. Durch die Verlagerung dieses Knotenpunktes ca. 300 m von der Burgstädter Straße Richtung Burgstädt neben die Tankstelle (Flurstück 361/10) könnten diese Betriebe von der Umgehungsstraße profitieren, ebenso würden die dargelegten Verkehrs- und Emissionsprobleme gelöst. Weiterhin würde die Trasse sich von den Wohngebieten Arthur-Beil-Straße, Hauptstraße und Kirchsteig entfernen, so dass auch die Belastungen der Anwohner dieser Gebiete geringer ausfallen.

  12. Nach Fertigstellung des grundhaften Ausbaus der Mittweidaer Straße von der Einmündung Lindenstraße in Burgstädt bis zum Abzweig Schweizerthaler Straße in Taura ist für die Anlieger eine bedeutend höhere Wohnqualität durch die Lärmminderung und durch das Anlegen von Fußwegen geschaffen worden. Bei ähnlichem Ausbau der Chemnitzer Straße und der Straße der Deutschen Einheit in Burgstädt werden auch hier entsprechend gute Verkehrsverhältnisse geschaffen, so dass der Bau der Umgehungsstraße für Burgstädt noch einmal überprüft werden sollte.

Bei all diesen genannten Punkten stellen sich die Fragen: Wem nützt die Straße eigentlich? Welchen Nutzen hat diese Straße speziell für Taura?

Zusammenfassend bitten wir Sie, unsere angesprochenen Probleme bzw. Lösungsmöglichkeiten zu beachten und in die weitere Bearbeitung einzuarbeiten. Die Gemeinde kann die Trasse in der gegenwärtig vorliegenden Planfassung auf keinen Fall bestätigen und lehnt eine Realisierung ohne Einarbeitung unserer Forderungen strikt ab.

Mit freundlichen Grüßen

K. Vivus
Bürgermeister




Quelle: Gemeinde Taura - Homepage
http://www.gemeinde-taura.de