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Wir
veröffentlichen hier aufgrund
der Wichtigkeit in Auszügen die
Stellungnahme der Gemeinde Taura im
Rahmen der Beteiligung bei der Fortschreibung
des Landesentwicklungsplanes (LEP):
Stellungnahme der Gemeinde
Taura zu den geänderten und ergänzten
Teilen des Planentwurfs vom 29.07.2003
des Landesentwicklungsplans Sachsen
2003 (LEP 2003)
Abschnitt 7 Rohstoffsicherung
Die Gemeinde Taura wendet sich dagegen,
dass im Entwurf des LEP (Karte 10)
auf ihrem Gemeindegebiet ein sicherungswürdiges
oberflächennahes Rohstoffpotenzial
ausgewiesen ist.
1.
Der LEP ist ein Instrument zur Koordinierung
raumbedeutsamer Vorhaben auf dem Gebiet
des Freistaates Sachsen. Da der LEP
das gesamte Landesgebiet Sachen umfasst,
sieht er eine sehr grobe Planung vor.
Auf regionaler Ebene werden die Entscheidungen
des LEP konkretisiert und ausgefüllt
durch die Regionalpläne der regionalen
Planungsverbände sowie durch
die kommunalen Bauleitpläne.
Der jeweils untergeordnete Planungsträger
in der Reihenfolge Sächsisches
Innenministerium, Regionaler Planungsverband,
Gemeinde ist an die übergeordnete
Planung gebunden. Die Entwicklung,
Ordnung und Sicherung der Teilräume
soll sich in die Gegebenheiten und
Erfordernisse des Gesamtraums einfügen;
im Gegenzug dazu soll die Entwicklung,
Ordnung und Sicherung des Gesamtraums
die Gegebenheiten und Erfordernisse
seiner Teilräume berücksichtigen
(Gegenstromprinzip, § 1 Abs.
3 ROG).
2.
In Sachsen sind sehr viele sicherungswürdige
Gebiete für den Abbau oberflächennaher
Rohstoffe ausgewiesen. Dabei handelt
es sich nicht selten um sehr gro8e
Abbauvorhaben mit einer Fläche
von 100 ha und mehr. Es sollte berücksichtigt
werden, dass auch künftige Generationen
einen ausreichenden Vorrat an Bodenschätzen
zur Verfügung haben müssen.
Bei Aufstellung des LEP sollte beachtet
werden, ob die Vielzahl der ausgewiesenen
Vorrang- und Vorbehaltsflächen
damit vereinbar ist.
Laut Begründung zu Ziff. 8.5.1
und 8.5.2 des derzeit geltenden LEP
1994 ist es zu unverantwortlichen
Eingriffen in Natur und Landschaft
durch den Bergbau in der ehemaligen
DDR gekommen. Dabei wird auf das Autarkiestreben
der DDR verwiesen; der Abbau von Rohstoffen
war erstrangiges Ziel der DDR-Regierung.
Dies führte dazu, dass das gesamte
Gebiet der ehemaligen DDR nach Rohstoffen
im Vergleich zu den alten Bundesländern
in besonderem Maße erkundet
wurde.
Aus der Begründung zu Ziff. 8.4.1
und 8.4.2 des LEP 1994 ergibt sich,
dass die Ausweisung der Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete für den Abbau
oberflächennaher Rohstoffe auf
der umfangreichen Bestandsaufnahme
von Rohstofflagerstätten sowie
bestehender und beantragter Bergbauberechtigungen
erfolgte. Da Bergbauberechtigungen
in erheblichem Umfang erteilt wurden,
ist davon auszugehen, dass in Sachsen
eine überdurchschnittliche Zahl
von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten
für den Abbau oberflächennaher
Rohstoffe vorgesehen ist. Dass die
Ausweisungen u. a. auch auf den bestehenden
und beantragten Bergbauberechtigungen
erfolgten, lässt vermuten, dass
diese lediglich übernommen wurden,
ohne dass eine ausreichende Abwägung
mit anderen Belangen stattgefunden
hat. Lediglich grundeigene Bodenschätze,
die im allgemeinen von geringerer
Qualität sind, wurden laut Begründung
zu Ziff. 8.4.1 des LEP 1994 nicht
berücksichtigt. Ebenso nicht
ausgewiesen wurden sog. Erlaubnisflächen,
in denen die Erkundung des Rohstoffes
erst am Anfang steht.
3.
Der Entwurf des LEP macht keine Aussage
zum Abbauzeitpunkt. Dies soll den
Regionalplänen überlassen
sein. Das Gebiet um das Mittelzentrum
Burgstädt verfügt über
eine hohe Zahl an Rohstoffvorkommen,
die auch im Entwuf ausge- wiesen sind.
Der zuständige Regionale Planungsverband
Chemnitz-Erzgebirge hat aber bis heute
keinen Regionalplan erlassen, lediglich
ein Satzungsbeschluss liegt vor. Dies
hat zur Folge, dass auf sämtlichen
als Vorrang- oder Vorbe- haltsgebieten
dargestellten Flächen der Abbau
nach Raumordnungsrecht derzeit zulässig
ist. Im Rahmen der Fortschreibung
des LEP sollte daher ein sog. Rohstoffsicherungskonzept
erlassen werden. Dies sollte auf überörtlicher
Ebene stattfinden und nicht den Regionalen
Planungsverbänden überlassen
werden. Bei Fortschreibung sollte
auch berücksichtigt werden, dass
die Umgebung von Burgstädt durch
zahlreiche bestehende Abbauvorhaben
vorbelastet ist. Abbaubetriebe bestehen
z.B. in Penig / Dittmannsdorf, Lunzenau
/ Biesig, Penig / Elsdorf, Wechselburg
Süd. Darüber hinaus wurden
Bewilligungen und Erlaubnisse u.a.
für Mühlau / Burgstädt
und Claußnitz / südlich
Markersdorf erteilt. Schon seit mehreren
Jahren wird in den umliegenden Unternehmen
die Produktion zurückgefahren.
Die Rohstoffpreise sinken infolge
Überproduktion.
4.
Bei Fortschreibung des LEP sind zunächst
die Zeitvorstellungen der Raumordnung
nach § 1 ROG zu beachten. §
1 Abs. 2 S. 1 ROG fordert eine nachhaltige
Raumentwicklung. Der Grundsatz der
nachhaltigen Raumentwicklung bedeutet,
dass die sozialen, wirtschaftlichen
und ökologischen Ansprüche
in Einklang zu bringen sind, so dass
auch künftige Generationen ausreichende
Lebensgrundlagen haben. Nach §
2 Abs. 2 Nr. 2 ROG sind die natürlichen
Lebensgrundlagen zu schützen
und zu entwickeln. § 2 Abs. 2
S. Nr. 1 ROG enthält die Forderung
der Verantwortung gegenüber künftigen
Generationen vor. Folgende raumbedeutsame
Gegebenheiten stehen dem Vorbehaltsgebiet
für den Abbau von oberflächennahen
Rohstoffen in der Gemeinde Taura entgegen:
a) nahe angrenzende Wohnbebauung und
Kleingartenanlagen
b) keine ausreichende verkehrsmäßige
Erschließung, insbesondere an
das überörtliche Verkehrsnetz
c) Beeinträchtigung der Planungshoheit
der Gemeinde Taura
d) Beeinträchtigung des Landschaftsbildes,
des Tourismus und der Erholungsfunktion
e) Beeinträchtigung wertvoller
landwirtschaftlicher Flächen;
Existenzgefährdung landwirtschaftlicher
Betriebe
f) Beeinträchtigung des Wildwechsels
zu a):
Das Vorbehaltsgebiet in der Gemeinde
Taura befindet sich in einem dicht
besiedelten Gebiet. Das Abbaufeld
ist auf einer Anhöhe zwischen
Taura und dem Ortsteil Köthensdorf
gelegen. Der Abstand zwischen der
Wohnbebauung an der Feldstraße
in Taura zum Abbaufeld beträgt
lediglich ca. 300 m. Der gleiche Abstand
von nur 300 m ergibt sich zur Bebauung
im Oberdorf von Taura. Auch am Lindenberg
ist die Wohnbebauung nur 300 m enffernt.
Zum Ortsteil Köthensdorf beträgt
die Entfernung ca. 200 m zur Wohnbebauung
und Gaststätte in der Köthensdorfer
Hauptstra8e und ca. 250 m zur Wohnbebauung
in der Gasse.
Noch geringer ist die
Entfernung zu der Kleingartenanlage
sowie zum 1993 durch die Gemeinde
Taura mit einer Investitionssumme
von 40.000,00 DM errichteten Kinderspielplatz,
nämlich nur ca. 80 100
m.
Die Einwohner der Gemeinde
Taura sowie des Ortsteils Köthensdorf
und die Nutzer der Kleingartenanlage
und des Kinderspielplatzes haben bei
einem Abbau mit einer erheblichen
Belastung an Lärm und Staub zu
rechnen.
Die Hauptwindrichtung
in diesem Gebiet ist Nord-West. Demzufolge
werden die Einwohner des Ortsteils
Köthensdorf die Hauptlast an
Lärm und Staub zu tragen haben.
zu b):
Das Bergwerksfeld ist nur sehr unzureichend
verkehrsmä8ig erschlossen. Insbesondere
die Anbindung an das überörtliche
Verkehrsnetz ist nicht genügend.
Zunächst müsste die Verkehrsanbindung
vom Abbaufeld über die Hauptstraße
in Taura, dann über die Köthensdorfer
Straße zum Ortsteil Köthensdorf
und von dort weiter zur B 107 und
zur BAB 4 erfolgen. Die Köthensdorfer
Straße ist zwischen den Ortsteilen
lediglich 5 m breit. Innerorts beträgt
die Breite stellenweise nur ca. 3
m. Ein Begegnungsverkehr zwischen
einem Lkw und einem anderen Fahrzeug
ist an diesen Stellen nicht möglich.
Dass die Verkehrsanbindung sehr unzureichend
ist, ergibt sich auch aus dem Satzungsbeschluss
10/99 des regionalen Planungsverbands
Chemnitz-Erzgebirge. Dort weist Anlage
4, S. 8, aus, dass sich aus der unzureichenden
verkehrsmäßigen Erschlie8ung
ein erhebliches Konfliktpotential
ergibt.
Insgesamt ist das Straßennetz
in der Umgebung des Vorbehaltsgebietes
nicht geeignet, Schwerlastverkehr
in für einen Abbau nötigen
Umfang aufzunehmen.
zu c):
Das Gemeindegebiet der Gemeinde Taura
umfasst eine Fläche von 1.111
ha. Das Bergwerkseigentum der Sandwerke
Biesern beträgt über 120
ha. Damit werden über 10 % des
Gemeindegebietes einer Planung der
Gemeinde entzogen. Dies ist für
die Gemeinde Taura ein Eingriff in
ihre durch Art. 28 Abs. 2 GG und Art.
82 Abs. 2 SächsVerf garantierte
Selbstverwaltungsgarantie.
zu d):
Durch ein Abbauvorhaben würde
die Erholungsfunktion und der Tourismus
in diesem Gebiet erheblich beeinträchtigt.
Das Vorbehaltsgebiet ist auf einer
Fläche ausgewiesen, die durch
weite Sichtbeziehungen gekennzeichnet
ist. Das Abbaufeld befindet sich unmittelbar
neben der zweithöchsten Erhebung
der Umgebung, dem Lindenberg. Der
Lindenberg hat für die Gemeinde
Taura eine wichtige historische Bedeutung.
Auf dem Lindenberg befinden sich ein
Kinderspielplatz, ein Biotop sowie
der Festplatz der Gemeinde. Eine große
Linde prägt das Ortsbild der
Gemeinde Taura. Der gesamte Berg würde
durch einen angrenzenden Tagebau erheblich
beeinträchtigt.
Das ausgewiesene Vorbehaltsgebiet
befindet sich auf einer Erhebung.
Über diese Fläche führen
drei Radwege. Diese wurden in den
Jahren 1995 bis 1999 mit Fördermitteln
der EU gebaut. Die Wege werden von
Erholungssuchenden rege genutzt. Die
Gemeinde Taura muss möglicherweise
Fördermittel zurückzahlen,
wenn die Radwege bei einem Abbau nicht
mehr genutzt werden könnten.
Auf dem Gemeindegebiet
der Gemeinde Taura befindet sich das
Chemnitztal, das als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen und als FFH- Gebiet (Meldeliste
des Freistaates Sachsen Nr. 243) gemeldet
ist. Die Enffernung des Abbaufel-
des zum FFH-Gebiet und Landschaftsschutzgebiet
Chemnitztal beträgt an der schmalsten
Stelle lediglich 50 m. Durchschnittlich
ist der Abstand auf ca. 100 m zu schätzen.
Das Abbauvorhaben würde dieses
Gebiet erheblich beein- trächtigen.
zu e):
Auf dem ausgewiesenen Vorbehaltsgebiet
wird derzeit Landwirtschaft betrieben.
Es handelt sich um wertvolle landwirtschaftliche
Flächen. Ortsansässige Landwirtschaftsbetriebe
bearbeiten die Flächen. Durch
einen Abbau würde die wirtschaftliche
Existenz dieser Betriebe bedroht.
zu f):
Durch das Abbaufeld wird auch der
Wildwechsel beeinträchtigt. Dies
stellt das Aus für
die Jagdgenossenschaften auf dem Gebiet
der Gemeinde Taura dar. Dem über
das Abbaufeld vom Chemnitztal her
stattfindenden Wildwechsel stünde
eine unüberwindliche Barriere
entgegen. Das Jagdrecht der Jagdpächter
wäre dadurch stark beeinträchtigt.
Die Bürger der Gemeinde Taura
sind in Anbetracht dessen, dass es
in der Umgebung sowie im gesamten
Freistaat Sachsen und im Bundesgebiet
genügend Abbaugebiete gibt, die
ihrerseits nicht voll ausgelastet
sind, gegen einen Abbau. Solange die
Rohstoffpreise sinken, muss der Bedarf
nicht durch einen Abbau des erhaltungswürdigen
Gebietes gedeckt werden.
Der Bürgerwille
in der Gemeinde Taura hat sich u.
a. durch eine Unterschriftenaktion
kundgetan, bei der bisher 1.500 der
2.600 Einwohner gegen einen Abbau
unterschrieben haben. Weiterhin wurde
zum 30.04.2002 ein Sternmarsch zum
geplanten Abbaufeld durchgeführt.
An diesem und dem anschließenden
Höhenfeuer nahmen ca. 800 Einwohner
teil, um ihren Willen gegen einen
möglichen Tagebau zu bekunden.
Die Gemeinde Taura verweist
auch auf die Stellungnahme des Landratsamtes
Mittweida vom 21.08.2002, worin von
der Staatsregierung erwartet wird,
dass die Ausweisung von Vorrang- und
Vorhaltegebieten für den Abbau
oberflächennaher Rohstoffe den
Planungsregionen vorbehalten bleibt.
Die Gemeinde Taura schließt
sich dem vollinhaltlich an.
Nach alledem bittet die Gemeinde Taura
die Staatsregierung, die Notwendigkeit
eines Vorbehaltsgebietes für
die Förderung von Granulit auf
dem Gebiet der Gemeinde Taura zu überprüfen.
Dabei sollte insbesondere beachtet
werden, dass auch in der Gemeinde
Claußnitz, südlich Markersdorf,
ein Vorbehaltsgebiet für den
Abbau von Granulit ausgewiesen wurde.
Dazu sieht der Regionalplanentwurf
des regionalen Planungsverbands Chemnitz-Erzgebirge
(Anlage 4, Seite 8) vor, dass ein
gleichzeitiger Abbau beider Vorkommen
zu vermeiden ist. Schon darin kommt
das erhebliche Konfliktpotential im
Umkreis um das Mittelzentrum Burgstädt
zum Ausdruck. Die Gemeinde Taura beantragt
daher, das Vorbehaltsgebiet für
den Abbau oberflächennaher Rohstoffe
ersatzlos zu streichen.
Anlagen
Karte von Taura M 1:50000
Urkunde über die
Verleihung von Bergwerkseigentum an
die Sandwerke Biesern vom 31.05.1995
Karte zum FFH-Gebiet
Chemnitztal im Bereich des Vorbehaltsgebietes
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