Stellungnahmen der Gemeinde Taura

Wir veröffentlichen hier aufgrund der Wichtigkeit in Auszügen die Stellungnahme der Gemeinde Taura im Rahmen der Beteiligung bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP):

Stellungnahme der Gemeinde Taura zu den geänderten und ergänzten Teilen des Planentwurfs vom 29.07.2003 des Landesentwicklungsplans Sachsen 2003 (LEP 2003)


Abschnitt 7 Rohstoffsicherung
Die Gemeinde Taura wendet sich dagegen, dass im Entwurf des LEP (Karte 10) auf ihrem Gemeindegebiet ein sicherungswürdiges oberflächennahes Rohstoffpotenzial ausgewiesen ist.

1.
Der LEP ist ein Instrument zur Koordinierung raumbedeutsamer Vorhaben auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen. Da der LEP das gesamte Landesgebiet Sachen umfasst, sieht er eine sehr grobe Planung vor. Auf regionaler Ebene werden die Entscheidungen des LEP konkretisiert und ausgefüllt durch die Regionalpläne der regionalen Planungsverbände sowie durch die kommunalen Bauleitpläne.
Der jeweils untergeordnete Planungsträger in der Reihenfolge Sächsisches Innenministerium, Regionaler Planungsverband, Gemeinde ist an die übergeordnete Planung gebunden. Die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume soll sich in die Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraums einfügen; im Gegenzug dazu soll die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen (Gegenstromprinzip, § 1 Abs. 3 ROG).

2.
In Sachsen sind sehr viele sicherungswürdige Gebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen. Dabei handelt es sich nicht selten um sehr gro8e Abbauvorhaben mit einer Fläche von 100 ha und mehr. Es sollte berücksichtigt werden, dass auch künftige Generationen einen ausreichenden Vorrat an Bodenschätzen zur Verfügung haben müssen. Bei Aufstellung des LEP sollte beachtet werden, ob die Vielzahl der ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsflächen damit vereinbar ist.
Laut Begründung zu Ziff. 8.5.1 und 8.5.2 des derzeit geltenden LEP 1994 ist es zu unverantwortlichen Eingriffen in Natur und Landschaft durch den Bergbau in der ehemaligen DDR gekommen. Dabei wird auf das Autarkiestreben der DDR verwiesen; der Abbau von Rohstoffen war erstrangiges Ziel der DDR-Regierung. Dies führte dazu, dass das gesamte Gebiet der ehemaligen DDR nach Rohstoffen im Vergleich zu den alten Bundesländern in besonderem Maße erkundet wurde.
Aus der Begründung zu Ziff. 8.4.1 und 8.4.2 des LEP 1994 ergibt sich, dass die Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe auf der umfangreichen Bestandsaufnahme von Rohstofflagerstätten sowie bestehender und beantragter Bergbauberechtigungen erfolgte. Da Bergbauberechtigungen in erheblichem Umfang erteilt wurden, ist davon auszugehen, dass in Sachsen eine überdurchschnittliche Zahl von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe vorgesehen ist. Dass die Ausweisungen u. a. auch auf den bestehenden und beantragten Bergbauberechtigungen erfolgten, lässt vermuten, dass diese lediglich übernommen wurden, ohne dass eine ausreichende Abwägung mit anderen Belangen stattgefunden hat. Lediglich grundeigene Bodenschätze, die im allgemeinen von geringerer Qualität sind, wurden laut Begründung zu Ziff. 8.4.1 des LEP 1994 nicht berücksichtigt. Ebenso nicht ausgewiesen wurden sog. Erlaubnisflächen, in denen die Erkundung des Rohstoffes erst am Anfang steht.

3.
Der Entwurf des LEP macht keine Aussage zum Abbauzeitpunkt. Dies soll den Regionalplänen überlassen sein. Das Gebiet um das Mittelzentrum Burgstädt verfügt über eine hohe Zahl an Rohstoffvorkommen, die auch im Entwuf ausge- wiesen sind. Der zuständige Regionale Planungsverband Chemnitz-Erzgebirge hat aber bis heute keinen Regionalplan erlassen, lediglich ein Satzungsbeschluss liegt vor. Dies hat zur Folge, dass auf sämtlichen als Vorrang- oder Vorbe- haltsgebieten dargestellten Flächen der Abbau nach Raumordnungsrecht derzeit zulässig ist. Im Rahmen der Fortschreibung des LEP sollte daher ein sog. Rohstoffsicherungskonzept erlassen werden. Dies sollte auf überörtlicher Ebene stattfinden und nicht den Regionalen Planungsverbänden überlassen werden. Bei Fortschreibung sollte auch berücksichtigt werden, dass die Umgebung von Burgstädt durch zahlreiche bestehende Abbauvorhaben vorbelastet ist. Abbaubetriebe bestehen z.B. in Penig / Dittmannsdorf, Lunzenau / Biesig, Penig / Elsdorf, Wechselburg Süd. Darüber hinaus wurden Bewilligungen und Erlaubnisse u.a. für Mühlau / Burgstädt und Claußnitz / südlich Markersdorf erteilt. Schon seit mehreren Jahren wird in den umliegenden Unternehmen die Produktion zurückgefahren. Die Rohstoffpreise sinken infolge Überproduktion.

4.
Bei Fortschreibung des LEP sind zunächst die Zeitvorstellungen der Raumordnung nach § 1 ROG zu beachten. § 1 Abs. 2 S. 1 ROG fordert eine nachhaltige Raumentwicklung. Der Grundsatz der nachhaltigen Raumentwicklung bedeutet, dass die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ansprüche in Einklang zu bringen sind, so dass auch künftige Generationen ausreichende Lebensgrundlagen haben. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG sind die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. § 2 Abs. 2 S. Nr. 1 ROG enthält die Forderung der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen vor. Folgende raumbedeutsame Gegebenheiten stehen dem Vorbehaltsgebiet für den Abbau von oberflächennahen Rohstoffen in der Gemeinde Taura entgegen:


a) nahe angrenzende Wohnbebauung und Kleingartenanlagen
b) keine ausreichende verkehrsmäßige Erschließung, insbesondere an das überörtliche Verkehrsnetz
c) Beeinträchtigung der Planungshoheit der Gemeinde Taura
d) Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, des Tourismus und der Erholungsfunktion
e) Beeinträchtigung wertvoller landwirtschaftlicher Flächen; Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe
f) Beeinträchtigung des Wildwechsels


zu a):
Das Vorbehaltsgebiet in der Gemeinde Taura befindet sich in einem dicht besiedelten Gebiet. Das Abbaufeld ist auf einer Anhöhe zwischen Taura und dem Ortsteil Köthensdorf gelegen. Der Abstand zwischen der Wohnbebauung an der Feldstraße in Taura zum Abbaufeld beträgt lediglich ca. 300 m. Der gleiche Abstand von nur 300 m ergibt sich zur Bebauung im Oberdorf von Taura. Auch am Lindenberg ist die Wohnbebauung nur 300 m enffernt. Zum Ortsteil Köthensdorf beträgt die Entfernung ca. 200 m zur Wohnbebauung und Gaststätte in der Köthensdorfer Hauptstra8e und ca. 250 m zur Wohnbebauung in der Gasse.

Noch geringer ist die Entfernung zu der Kleingartenanlage sowie zum 1993 durch die Gemeinde Taura mit einer Investitionssumme von 40.000,00 DM errichteten Kinderspielplatz, nämlich nur ca. 80 – 100 m.

Die Einwohner der Gemeinde Taura sowie des Ortsteils Köthensdorf und die Nutzer der Kleingartenanlage und des Kinderspielplatzes haben bei einem Abbau mit einer erheblichen Belastung an Lärm und Staub zu rechnen.

Die Hauptwindrichtung in diesem Gebiet ist Nord-West. Demzufolge werden die Einwohner des Ortsteils Köthensdorf die Hauptlast an Lärm und Staub zu tragen haben.


zu b):
Das Bergwerksfeld ist nur sehr unzureichend verkehrsmä8ig erschlossen. Insbesondere die Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz ist nicht genügend. Zunächst müsste die Verkehrsanbindung vom Abbaufeld über die Hauptstraße in Taura, dann über die Köthensdorfer Straße zum Ortsteil Köthensdorf und von dort weiter zur B 107 und zur BAB 4 erfolgen. Die Köthensdorfer Straße ist zwischen den Ortsteilen lediglich 5 m breit. Innerorts beträgt die Breite stellenweise nur ca. 3 m. Ein Begegnungsverkehr zwischen einem Lkw und einem anderen Fahrzeug ist an diesen Stellen nicht möglich. Dass die Verkehrsanbindung sehr unzureichend ist, ergibt sich auch aus dem Satzungsbeschluss 10/99 des regionalen Planungsverbands Chemnitz-Erzgebirge. Dort weist Anlage 4, S. 8, aus, dass sich aus der unzureichenden verkehrsmäßigen Erschlie8ung ein erhebliches Konfliktpotential ergibt.
Insgesamt ist das Straßennetz in der Umgebung des Vorbehaltsgebietes nicht geeignet, Schwerlastverkehr in für einen Abbau nötigen Umfang aufzunehmen.


zu c):
Das Gemeindegebiet der Gemeinde Taura umfasst eine Fläche von 1.111 ha. Das Bergwerkseigentum der Sandwerke Biesern beträgt über 120 ha. Damit werden über 10 % des Gemeindegebietes einer Planung der Gemeinde entzogen. Dies ist für die Gemeinde Taura ein Eingriff in ihre durch Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 82 Abs. 2 SächsVerf garantierte Selbstverwaltungsgarantie.


zu d):
Durch ein Abbauvorhaben würde die Erholungsfunktion und der Tourismus in diesem Gebiet erheblich beeinträchtigt. Das Vorbehaltsgebiet ist auf einer Fläche ausgewiesen, die durch weite Sichtbeziehungen gekennzeichnet ist. Das Abbaufeld befindet sich unmittelbar neben der zweithöchsten Erhebung der Umgebung, dem Lindenberg. Der Lindenberg hat für die Gemeinde Taura eine wichtige historische Bedeutung. Auf dem Lindenberg befinden sich ein Kinderspielplatz, ein Biotop sowie der Festplatz der Gemeinde. Eine große Linde prägt das Ortsbild der Gemeinde Taura. Der gesamte Berg würde durch einen angrenzenden Tagebau erheblich beeinträchtigt.

Das ausgewiesene Vorbehaltsgebiet befindet sich auf einer Erhebung. Über diese Fläche führen drei Radwege. Diese wurden in den Jahren 1995 bis 1999 mit Fördermitteln der EU gebaut. Die Wege werden von Erholungssuchenden rege genutzt. Die Gemeinde Taura muss möglicherweise Fördermittel zurückzahlen, wenn die Radwege bei einem Abbau nicht mehr genutzt werden könnten.

Auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Taura befindet sich das Chemnitztal, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und als FFH- Gebiet (Meldeliste des Freistaates Sachsen Nr. 243) gemeldet ist. Die Enffernung des Abbaufel- des zum FFH-Gebiet und Landschaftsschutzgebiet Chemnitztal beträgt an der schmalsten Stelle lediglich 50 m. Durchschnittlich ist der Abstand auf ca. 100 m zu schätzen. Das Abbauvorhaben würde dieses Gebiet erheblich beein- trächtigen.


zu e):
Auf dem ausgewiesenen Vorbehaltsgebiet wird derzeit Landwirtschaft betrieben. Es handelt sich um wertvolle landwirtschaftliche Flächen. Ortsansässige Landwirtschaftsbetriebe bearbeiten die Flächen. Durch einen Abbau würde die wirtschaftliche Existenz dieser Betriebe bedroht.


zu f):
Durch das Abbaufeld wird auch der Wildwechsel beeinträchtigt. Dies stellt das ”Aus” für die Jagdgenossenschaften auf dem Gebiet der Gemeinde Taura dar. Dem über das Abbaufeld vom Chemnitztal her stattfindenden Wildwechsel stünde eine unüberwindliche Barriere entgegen. Das Jagdrecht der Jagdpächter wäre dadurch stark beeinträchtigt.
Die Bürger der Gemeinde Taura sind in Anbetracht dessen, dass es in der Umgebung sowie im gesamten Freistaat Sachsen und im Bundesgebiet genügend Abbaugebiete gibt, die ihrerseits nicht voll ausgelastet sind, gegen einen Abbau. Solange die Rohstoffpreise sinken, muss der Bedarf nicht durch einen Abbau des erhaltungswürdigen Gebietes gedeckt werden.

Der Bürgerwille in der Gemeinde Taura hat sich u. a. durch eine Unterschriftenaktion kundgetan, bei der bisher 1.500 der 2.600 Einwohner gegen einen Abbau unterschrieben haben. Weiterhin wurde zum 30.04.2002 ein Sternmarsch zum geplanten Abbaufeld durchgeführt. An diesem und dem anschließenden Höhenfeuer nahmen ca. 800 Einwohner teil, um ihren Willen gegen einen möglichen Tagebau zu bekunden.

Die Gemeinde Taura verweist auch auf die Stellungnahme des Landratsamtes Mittweida vom 21.08.2002, worin von der Staatsregierung erwartet wird, dass die Ausweisung von Vorrang- und Vorhaltegebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe den Planungsregionen vorbehalten bleibt. Die Gemeinde Taura schließt sich dem vollinhaltlich an.
Nach alledem bittet die Gemeinde Taura die Staatsregierung, die Notwendigkeit eines Vorbehaltsgebietes für die Förderung von Granulit auf dem Gebiet der Gemeinde Taura zu überprüfen. Dabei sollte insbesondere beachtet werden, dass auch in der Gemeinde Claußnitz, südlich Markersdorf, ein Vorbehaltsgebiet für den Abbau von Granulit ausgewiesen wurde. Dazu sieht der Regionalplanentwurf des regionalen Planungsverbands Chemnitz-Erzgebirge (Anlage 4, Seite 8) vor, dass ein gleichzeitiger Abbau beider Vorkommen zu vermeiden ist. Schon darin kommt das erhebliche Konfliktpotential im Umkreis um das Mittelzentrum Burgstädt zum Ausdruck. Die Gemeinde Taura beantragt daher, das Vorbehaltsgebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe ersatzlos zu streichen.

Anlagen

Karte von Taura M 1:50000

Urkunde über die Verleihung von Bergwerkseigentum an die Sandwerke Biesern vom 31.05.1995

Karte zum FFH-Gebiet Chemnitztal im Bereich des Vorbehaltsgebietes

Karte zum FFH-Gebiet Chemnitztal


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Quelle: Gemeinde Taura - Homepage
http://www.gemeinde-taura.de